Begutachtung Unfallverletzter

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REPORT


HOFRAT DR. ADOLF KUTSCHERA-AICHBERGEN

ZWEITE, WESENTLICH ERWEITERTE AUFLAGE

MIT 11 TEXTABBILDUNGEN

SPRINGER-VERLAG WIEN GMBH

1926

ALLE RECHTE, INSBESONDERE DAS DER ÜBERSETZUNG IN FREMDE SPRACHEN, VORBEHALTEN

ISBN 978-3-7091-4667-5 DOI 10.1007/978-3-7091-4819-8

ISBN 978-3-7091-4819-8 (eBook)

Vorwort Auf dem Gebiete der Unfallsbegutachtung bestehen zahlreiche ausgezeichnete Werke, deren Studium aber dem vielbeschaftigten Praktiker in der Regel zu zeitraubend ist. Durch die Drucklegung des vorliegenden Vortrages wurde deshalb beabsichtigt, auch jene Arzte, welche nur selten in die Lage kommen, Unfallverletzte zu begutachten, mit moglichster Kiirze iiber die dabei zu beriicksichtigenden Grundsatze zu informieren. In zweiter Linie sollte damit eine einheitli.che Untersuchungs~ und Begutachtungsmethode fiir das Gebiet der Arbeiter-UnfallversicherungsAnstalt fiir Steiermark und Kiirnten vorgeschlagen werden, um subjektive Verschiedenheiten nach Moglichkeit auszuschalten. Der Zweck der Arbeit bedingte moglichste Knappheit und mag entschuldigen, wenn manches kurz abgetan wurde, was eine ausfiihrlichere Erorterung vertragen hatte. Graz, im Juni 1905

Dr. v. Kutschera

Vorwort zur zweiten Auflage Wesentliche Anderungen der Unfallversicherungsgesetzgebung und erhebliche Abweichungen der osterreichischen gegeniiber der deutschen und der schweizerischen Spruchpraxis haben mich veranlaat, die erste Auflage ganzlich umzuarbeiten und durch eine Zusammenstellung der iiblichen Entschiidigungen zu erganzen. Graz, irn Herbst 1925

Dr. Kutschera

Bevor man an die Untersuchung Unfallverletzter schreitet, ist es notwendig, sich durch Einsicht in die Akten oder, wenn dies nicht moglich sein sollte, durch Befragung des Verletzten ein anamnestisches Bild i.iber den Unfall und dessen angebliche oder wirkliche Folgen zu machen. Besonders zu beachten ist dabei das Datum des Unfalles und das Datum der Anzeige, welche haufig sehr erheblich von einander abweichen. In der Anamnese sind die subjektiven Angaben des Verletzten i.iber die Unfallsfolgen aufzunehmen, ferner die Angaben uber verrichtete Arbeit und erzielten Verdienst. Genau ist festzustellen, wann und bei wem der Verletzte das erstemal arztliche Hilfe in Anspruch genommen hat, wie lange er arztlich behandelt wurde, wie lange er bettliigerig war, wo uncl wie lange er in Spitalspflege war. \Venn der Zusammenhang eines Gebrechens mit einem Unfalle zweifelhaft ist, muB ausfiihrlich und genau festgestellt werden, welche Erscheinungen sofort nach dem Unfalle vorhanden waren, von wem sie beobachtet worden sind oder wann und in welcher Weise sich die Krankheitserscheinungen spiiter entwickelt haben. In diesen Fallen ist die moglichst fruhzeitige Aufnahme einer erschopfenden klinischen Anamnese ungemein wichtig. In alien Fallen .sind wesentliche fruhere Erkrankungen und alle vorangegangenen Verletzungen, welche Folgen hinterlassen haben, in der Anamnese anzufiihren. Fur die Untersuchung ist., je nach dem Sitze der Verletzung, die vollige Entkleidung des Ober- oder Unterkorpers oder selb