Buckle up!
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Lange · K. Keller · S. Lakämper Abteilung Verkehrsmedizin, Institut für Rechtsmedizin, Universität Zürich, Zürich, Schweiz
Buckle up! Fahrsimulation als Zukunftstool der verkehrsmedizinischen Forschung Die Verkehrsmedizin (VM) als gewachsener Teil der Rechtmedizin unterliegt einem steten Wandel. So wie sich medizinische Grundlagen und Fahrzeugtechnik entwickeln, verändert sich auch die Gesellschaft, die den Auftrag der Verkehrsmedizin festlegt. Auch die VM der Schweiz in ihrer Sonderstellung ist mit Veränderungen konfrontiert, denen idealerweise durch aktive und vorausschauende Anpassung von Prozessen und evidenzbasierte Forschung zu begegnen ist. Basierend auf einer historischen Einordnung wird das Tool Fahrsimulation (FS) als ein – die rechtsmedizinische Forschung auch insgesamt – bereichernder Ansatz diskutiert.
Seismograph Auto Das Führen eines Motorfahrzeugs hat sich von einem Privileg weniger nahezu zu einem Grundrecht aller entwickelt [1]. Beides lässt sich auf wirtschaftlicher Basis motivieren: Zunächst hatten nur wenige die finanziellen Mittel für ein Motorfahrzeug; heutzutage bildet das Fahrzeug oder das Recht, ein Fahrzeug zu führen, oft die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz. Darüber hinaus ist das Führen eines Automobils psychologisch inzwischen nahezu untrennbar mit dem Gefühl der Freiheit verknüpft worden. Autofahren ist also in den Augen vieler ein Quasigrundrecht, das nahezu den Maslow-Grundbedürfnissen zugerechnet werden kann (Individualbedürfnisse: [2, S. 381 f.]). Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass Kontrolle oder Entzug der Fahrerlaubnis oder auch die Verschär-
fung von Regularien im Verkehr insgesamt Seismographen der „Stimmungslage“ sowohl des Individuums als auch der Gesellschaft sind (aktuell: [3]). Als soziale Situation trägt der Verkehr aber für das Individuum inhärent in sich ein Dilemma: Obwohl nahezu jeder Bürger in irgendeiner Form am Verkehr teilnimmt und sich ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz wünscht, werden regulierende, kontrollierende oder korrektive Eingriffe in das eigene Verkehrsverhalten oft negativ aufgenommen. Im „worst case“ schwinden Akzeptanz und Einhaltung der Regeln. Für ein breit akzeptiertes Regelwerk müssen sich alle am gesellschaftlichen Auftrag „Verkehrssicherung“ Beteiligten immer wieder im demokratischen Prozess abstimmen. Hierbei müssen sie ihre Rolle hinterfragen, ihre Arbeit methodisch kontinuierlich modernisieren sowie ihre evidenzbasierten Vorschläge und Entscheidungen nachvollziehbar vermitteln. Neben dem zentralen Akteur „Fahrzeuglenkende(r)“ schließt dies die Legislative (als Vertreter der Gesellschaft), die Jurisdiktion, die Polizei, die Straßenverkehrsämter und nicht zuletzt die VM ein.
dem Stellung in Streitfragen über Fahrfähigkeit und Fahreignung. Der in der Schweiz verwendete Begriff „Fahrfähigkeit“ – synonym zum in Deutschland gebräuchlichen Begriff „Fahrsicherheit“ – bezeichnet die momentane, zeitlich umschriebene und ereignisbezogene, physische und psychische Befähigung zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs im Straßenverk
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