Cyber-Sicherheitsstrategie
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Dennis-Kenji Kipker
Cyber-Sicherheitsstrategie Cyber-Sicherheitsstrategien sind die politische „Blaupause“ für das gesetzgeberische und behördliche Handeln zur Beförderung der Cybersicherheit, die sich regelmäßig als Zusammenarbeit zwischen Behörden und Unternehmen im Sinne einer Public Private Partnership (PPP) darstellt. Schon im Jahr 2005 legte die Bundesregierung den Nationalen Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen (NPSI) vor, der als nationale IT-Sicherheitsstrategie unter der Leitung des BMI mit fachlicher Unterstützung des BSI erstellt wurde. Hauptanliegen des NPSI war die Reduzierung der durch die vernetzte Datenverarbeitung entstehenden Risiken für die Cybersicherheit. Der NPSI gab seinerzeit drei strategische Ziele innerhalb der Kategorien Prävention, Reaktion und Nachhaltigkeit vor. Hierzu gehörte der angemessene Schutz von Informationsinfrastrukturen, die wirkungsvolle Reaktion auf IT-Sicherheitsvorfälle, sowie die Stärkung der deutschen IT-Sicherheitskompetenz. Auf dem NPSI basierend wurden der Umsetzungsplan für die Bundesverwaltung (UP Bund) und der Umsetzungsplan für die Kritischen Infrastrukturen (UP KRITIS) entwickelt. 2011 wurde der NPSI durch die nationale Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung abgelöst – die aktuelle Fassung der deutschen Cyber-Sicherheitsstrategie stammt aus dem Jahr 2016. Diese baut inhaltlich auf den strategischen Ansätzen und Zielen der ersten Cyber-Sicherheitsstrategie auf, hat diese aber an die neuen Erfordernisse durch die zwischenzeitlich geänderte Bedrohungslage angepasst. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass Cybersecurity nicht mehr nur als rein nationalstaatliche Aufgabe begriffen werden kann, sondern ein grenzüberschreitendes Vorgehen erfordert, das von der Mikro-, über die Meso-, bis hin zur Makro-Ebene reicht. Dementsprechend untergliedert sich die nationale Cyber-Sicherheitsstrategie aus 2016 in vier Handlungsfelder, die an diese Aufteilung anknüpfen. Im Mittelpunkt des ersten Handlungsfelds „Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Welt“ steht der Verbraucherschutz. Hiervon umfasst sind die Förderung der digitalen Kompetenz, die Schaffung von Voraussetzungen für eine sichere elektronische Kommunikation, sichere Webangebote und sichere elektronische Identitäten und die Einführung eines Gütesiegels für IT-Sicherheit – ein Vorschlag, der auch durch den aktuellen Entwurf für ein IT-SiG 2.0 aufgegriffen wird. Das zweite Handlungsfeld der Cyber-Sicherheitsstrategie hat einen weiter gefassten Fokus und stellt die Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft in den Mittelpunkt. Hierzu gehören unter anderem die Absicherung
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von Kritischen Infrastrukturen, die Stärkung der deutschen ITWirtschaft, die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Providern und IT-Sicherheitsdienstleistern und die Schaffung einer Plattform für den vertrauensvollen Informationsaustausch. Im dritten Handlungsfeld der aktuellen Cyber-Sicherheitsstrategie wird vornehmlich auf den Staat als Gewährleistungsverantwortlichen für die Cyber-Sicherheit abgestel
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