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Ein technisches und kommerzielles Arrangement im Kartenzahlungsverkehr, das den organisatorischen, rechtlichen und operationellen Rahmen für Kartenzahlungen und die hiermit verbundenen Dienstleistungen der am System teilnehmenden Kartenmarken bildet. Es w
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Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.)
250 Keywords Bankwirtschaft Grundwissen für Fach- und Führungskräfte
3., überarbeitete und erweiterte Auflage
Herausgeber Springer Fachmedien Wiesbaden Wiesbaden, Deutschland
ISBN 978-3-658-10776-5 ISBN 978-3-658-10777-2 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-10777-2 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer Gabler © Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Lektorat: Claudia Hasenbalg Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Springer Gabler ist eine Marke von Springer DE. Springer DE ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media www.springer-gabler.de
Autorenverzeichnis
Frank Geßner Commerzbank AG, Düsseldorf, Themengebiet: Auslandsgeschäft in Banken
Jochen Metzger Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main Themengebiet: Zahlungsverkehr
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Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), 250 Keywords Bankwirtschaft, DOI 10.1007/978-3-658-10777-2_1, © Springer Fachmedien Wiesbaden 2016
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Akkreditiv
Abrechnungsverkehr Planmäßiger und periodischer Ausgleich von gegenseitigen Forderungen der Kreditinstitute durch multilaterale Aufrechnung (Skontration) und Regulierung der verbleibenden Nettobeträge (Salden) durch bargeldlose Zahlung oder Konto-Verrechnung. Der Abrechnungsverkehr bei den Abrechnungsstellen der Bundesbank ist aufgrund der Automatisierung des Zahlungsverkehrs inzwischen eingestellt.
Agency Fee Einmalige, vom Kreditnehmer an die vermittelnde Bank zu zahlende Provision, die in der Regel auf den Kreditbetrag bezogen ist.
Akkreditiv 1. Charakterisierung: 1. Begriff: Der Ausdruck Akkreditiv bedeutet eine Verpflichtung einer Bank im Auftrag und nach Weisung eines Kunden (Akkreditivauftraggeber; z. B. ein Importeur) gegen Übergabe vorgeschriebener Dokumente eine Zahlung an einen Dritten (Akkreditivbegünstigter, z. B. ein Exporteur) zu leisten, sofern die Akkreditivbedingungen erfüllt sind (Dokumentenakkreditiv); vgl. Abbildung „Abwicklung eines Dokumentenakkreditivs“. Akkreditive sind „abstrakt“, d.h. ihrer Natur nach von den Kaufverträgen oder anderen Verträgen, auf denen sie möglicherweise beruhen, unabhängige, losgelöste Geschäfte.
Akkreditivauftrag
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2. Funktionen: Die maßgebliche Funktion von Akkreditiven ist aus der Sicht eines akkred
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