M Betriebswirtschaft

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REPORT


1 Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre sind die Einzeldisziplinen der Wirtschaftswissenschaft. Die Volkswirtschaftslehre behandelt Probleme unterschiedlich aggregierter Wirtschaftsbereiche (Güterversorgung, Konjunktur, Einkommen, Beschäftigung, Wachstum und Inflation in einzelnen Märkten, Ländern oder Ländergruppen). Die Betriebswirtschaftslehre beschäftigt sich mit den Betrieben als den Elementen der Wirtschaftsbereiche. Der Betrieb (synonym: Unternehmen, Unternehmung) ist ein System, das Güter zur Fremdbedarfsdeckung hervorbringt. Da die aktiven Elemente des Systems „Betrieb“ Menschen und Maschinen sind, kann auch von einem soziotechnischen System gesprochen werden. Güter sind materielle und immaterielle (z. B. Dienstleistungen, Rechte) Mittel zur menschlichen Bedürfnisbefriedigung. Dabei ist die Aufgabe des Betriebes nicht die Hervorbringung freier Güter, sondern die Produktion knapper Güter. Freie Güter sind dadurch gekennzeichnet, dass selbst bei einem Preis von Null die Nachfrage das Angebot nicht übersteigt. Die Aufgabe der Hervorbringung von Gütern umfasst nicht nur die technische Herstellung der Güter, sondern sämtliche Funktionen, die dazu beitragen, marktreife Güter zu erstellen wie z. B. Entwicklung, Beschaffung, Lagerung, Absatz. Das Merkmal der Fremdbedarfsdeckung grenzt den Betrieb vom Haushalt ab, dessen Aufgabe in der Eigenbedarfsdeckung liegt [1]. Die Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre liegt in der Formulierung von Aussagen über das Wirtschaften im Betrieb. Als Aussagenkategorien können beschreibende (deskriptive) und empfehlende (normative) Aussagen unterschieden werden.

Deskriptive Aussagen entwerfen ein Abbild des realen betrieblichen Geschehens. Dazu gehören sowohl verbale und zahlenmäßige Beschreibungen von Zuständen und Geschehnisabläufen als auch Annahmen (Hypothesen) über Zusammenhänge zwischen Ereignissen. Soweit in der Betriebswirtschaftslehre Ursache-Wirkungs-Beziehungen beschrieben werden, dominieren stochastische und quasi-stochastische Aussagen (Wahrscheinlichkeitsaussagen). Normative Aussagen nehmen Bezug auf Ziele oder auch Werte und stellen Empfehlungen für zweckmäßiges Verhalten dar. Die wichtigste normative Aussage der Betriebswirtschaftslehre ist das (formale) ökonomische Prinzip (Wirtschaftlichkeitsprinzip). Es besagt in seiner mengenmäßigen produktivitätsbezogenen Definition, dass alle wirtschaftlichen Wahlhandlungen so auszurichten sind, dass mit gegebenem Einsatz an Produktionsfaktoren der größtmögliche Güterertrag zu erzielen ist (Maximalprinzip) oder dass ein bestimmter Güterertrag mit geringstmöglichem Einsatz von Produktionsfaktoren (Betriebsmittel, Werkstoffe, objektbezogene und dispositive Arbeitsleistungen) erwirtschaftet wird (Minimalprinzip). Die wertmäßige Definition des ökonomischen Prinzips basiert auf der Wirtschaftlichkeit. Sie verlangt, so zu handeln, dass eine bestimmte in Geldeinheiten bewertete Leistung mit möglichst geringem in Geldeinheiten bewerteten Mitteleinsatz oder dass mit einem gegebenen bew