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rlchter Verträge. Verträge über die Europäische Union (EUV); ~ EU. ~EWG

Macht. I. Begriff: Nach Max Weber die Chance, ,,innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht". Diese sehr allgemeine Definition von M. ist von Helmut Amdt im Hinblick auf wirtschaftliche M. weiterentwickelt worden. Danach ist wirtschaftliche M. Ausdruck von wirtschaftlicher Überlegenheit: "Wer über wirtschaftliche M. verfUgt, ist in der Lage, die Handlungsfähigkeit anderer Wirtschafter auszunutzen und gegebenenfalls sogar die Willensentscheidungen anderer Wirtschafter im eigenen In-

teresse zu beeinflussen. Im Grenzfall entscheidet der Mächtige für den Schwachen". - 11. Markt- und Wettbewerbstheorie: 1. Arten: a) Horizontale Markt-M. zwischen Markteilnehmem der gleichen Marktseite (Angebots- oder der Nachfrageseite) kann im Sinne von Einzelmacht zwischen einzelnen Anbietern (Nachfragem) oder im Sinne von Gruppenmacht sowohl zwischen einem Anbieterkartell (Nachfragerkartell) und Außenseitern als auch zwischen mehreren Anbieterkartellen (Nachfragerkartellen) eines Marktes vorliegen. - b) Vertikale Marktmacht innerhalb einer Tauschbeziehung zwischen Anbietern und Nachfragern manifestiert sich als Anbieter- oder Nachfragermacht. Der dominierende Marktpartner mit vertikaler Einzel-M. (Anbieter im -+ Monopol oder -+ Oligopol bzw. Nachfrager im Monopson oder Oligopson) oder ein Kartell mit vertikaler Gruppen-M. zwingt dem Teilnehmer der anderen Marktseite seinen Willen auf, was bis zur Ausbeutung des Tauschpartners (-+ Ausbeutungsmissbrauch) gehen kann. magisches Vieleck.

Dreieck,

-+ magisches

magisches Vieleck, Ausdruck dafür, dass sich mehrere gesamtwirtschaftliche Ziele nicht gleichzeitig erfüllen lassen. a) Magisches Dreieck: Es umfasst die Ziele (I) hoher Beschäftigungsstand (Vollbeschäftigung). (2) Preisniveau245

D. Piekenbrock (ed.), Gabler, Kompakt-Lexikon Volkswirtschaft © Springer Fachmedien Wiesbaden 2003

magisches Viereck stabilität und (3) außenwirtschaftliches Gleichgewicht. - b) Magisches Viereck: Zusätzlich ist in § I ~ Stabilitäts- und Wachstumsgesetz das Ziel (4) stetiges und angemessenes Wachstum vorgesehen. - Dass die verschiedenen Ziele nicht alle gleichzeitig und in vollem Umfang zu erfüllen sind, resultiert aus der nicht immer gleichgerichteten Abhängigkeit der gesamtwirtschaftlichen Variablen. Die Zielbündel schließen Zielkonflikte ein, was mit dem Attribut "magisch" zum Ausdruck gebracht wird. Vgl. auch ~ Stabilisierungspolitik, ~ Ziele der Wirtschaftspolitik. magisches Vieleck.

Viereck,

~

magisches

Makroökonomik, Makroäkonomie. I. Begriff: Teilgebiet der ~ Volkswirtschaftslehre. Die M. befasst sich im Gegensatz zur Mikroökonomik mit dem gesamtwirtschaftlichen Verhalten ganzer Sektoren. Bei der Erforschung der ökonomischen Realität greift die M. auf gesamtwirtschaftIiche Größen zuruck, die in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (~VGR) durch ~ Aggregation aus einzelwirtschaftlichen Größen gewonnen werden. Dadurch gehen zwar In

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