Organtransplantation

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REPORT


Transplantation von Organen gehört zu den komplexen chirurgischen Verfahren und verlangt, wenn sie die maximalen Erfolge erzielen will, die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Viele politische und auch klinisch wissenschaftliche Entwicklungen haben das Gebiet in den letzten Jahren gezeichnet. Es gibt jetzt die lange für Deutschland ersehnte Weiterbildung Transplantationsmedizin. Auf Landesebene werden der Ausbildungskatalog sowie die Weiterbildungsermächtigten gerade festgelegt. Sicher für junge Internisten und Chirurgen eine spannende Spezialisierung, der nun von den Ärztekammern Rechnung getragen wird. Bei aller Akzeptanz durch die erzielten Behandlungserfolge bleibt heute überall in der Welt ein eklatanter Mangel an Spenderorganen das Problem der modernen Transplantationsmedizin. In Der Chirurg wurde bereits mehrfach über das Thema Organtransplantation berichtet. Zentriert auf die abdominalen Organe soll in diesem Leitthemenheft dargelegt werden, wie man klinisch derzeit an Lösungen für den Organmangel arbeitet. F. Braun und A. Rahmel zeigen in ihrem Beitrag, wie politisch versucht wird, das Problem zu lösen. Dafür wurden die strukturellen Probleme in der Organspende von der Diskussion um die rechtliche Regelung der Entscheidung zur Organspendebereitschaft getrennt und durch unterschiedliche Gesetzesnovellierungen geregelt. Zum 01.04.2019 trat das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ in Kraft. Hiermit sollen die Möglichkeiten zur Erkennung und Vorbereitung postmortaler Organspenden in den Krankenhäusern deutlich

U. Settmacher Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie, Universitätsklinikum Jena, Jena, Deutschland

Organtransplantation

verbessert werden. Dies beginnt mit der Installation einer „Vor-Ort“-Logistik und endet bei der besseren Vergütung. Dem folgend wird der gemeinschaftliche Initiativplan Organspende zur Umsetzung der gesetzlichen Maßnahmen in der Praxis vorgestellt. Die nach wie vor häufig fehlende Dokumentation der Entscheidung zur Organspende ist auch heute eine besondere Herausforderung. Das Gesetz über die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, verabschiedet im Januar 2020, leider gegen die Widerspruchslösung, soll zu einer Stärkung der Entscheidungsbereitschaft führen. Wie und wann diese beiden Maßnahmen zu einer Erhöhung der postmortalen Organspende führen, muss natürlich die Zukunft zeigen. Schließlich soll auch in Deutschland eine „Kultur der Organspende“ entstehen, wie sie bereits in anderen Ländern existiert.

Ziel ist die Etablierung einer »„Kultur der Organspende“ Standard der Aufbewahrung und Konservierung entnommener Spenderorgane ist die Spülung und statische Lagerung in Konservierungslösungen. Dies ermöglicht den zeitlich begrenzten Funktionserhalt des Spenderorgans ex vivo, in Abhängigkeit von der Art und Qualität des Organs für unterschiedliche Zeiträume. Ein nicht unerheblicher Teil der Organe postmortaler Spender ist nur grenzwertig zur Transplantation geeigne