Psychopharmaka bei geistiger Behinderung

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REPORT


Gegen Verhaltensstörungen, für bessere Stimmung

Psychopharmaka bei geistiger Behinderung Bei geistig behinderten Menschen, die zusätzlich eine psychische Störung aufweisen, ist der Einsatz von Psychopharmaka gerechtfertigt, wenn psychoedukative, sozio- und psychotherapeutische Maßnahmen ausgeschöpft sind. Besondere Rücksicht ist auf die Dosis zu nehmen: Man sollte stets mit einer geringen Dosis anfangen und diese langsam steigern. Die Risiken, die eine Kombination vom Psychopharmaka birgt, muss der Arzt ebenfalls im Auge behalten.

Psychopharmaka in Gesamtkonzept einbetten

„Eine Pharmakotherapie sollte als nachgeordnete Interventionsstrategie in ein Gesamtbehandlungskonzept unter Ausschöpfung allgemeiner und spezieller psycho- und soziotherapeutischer sowie pädagogischer Maßnahmen eingebettet sein“, fahren die Autoren fort. Außerdem soll eine rechtsverbindliche Zustimmung eingeholt werden. Dies erfolgt bei Einwilligungsfähigkeit des Be-

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troffenen direkt bei ihm ansonsten bei dem Betreuer. Ein weiterer wichtiger Punkt: Es muss zwischen Heilbehandlung und „freiheitsentziehender Maßnahme“ unterschieden werden. Im ersten Falle reicht die Zustimmung des Betreuers, im zweiten Falle bedarf es der Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes. Besondere Rücksicht ist bei Menschen mit geistiger Behinderung und einer zusätzlichen psychischen Störung auf die Dosis der Medikamente zu nehmen. Grundsätzlich gilt das Prinzip „Start slow, go slow“, so dass die optimale Tagesdosis bei 30–50% der empfohlenen Höchstdosis liegt. Weil solche Patienten generell anfälliger für Nebenwirkungen sind, soll deren Auftreten systematisch und regelmäßig erfasst werden sowie mit dem Patienten oder dem Betreuer ausführlich erörtert werden.

Von Antipsychotika bis Opioidantagonisten

Die Palette der infrage kommenden Psychopharmaka reicht von Antipsychotika bis zu Opioidantagonisten, wobei es bei deren Anwendung generell gilt, die AWMF-Leitlinien zu beachten. • Bei den Antipsychotika ist zwischen atypischen und klassischen zu unterscheiden. Das Atypikum Risperidon wurde 2005 in einer randomisierten kontrollierten Studie mit 39 Patienten geprüft, in deren Rahmen die Patienten 1–4 mg/d Risperidon über 4 Wochen bekamen. 58,2% der Patienten

© [M] Getty Images / iStockphoto

Menschen mit einer geistigen Behinderung haben eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, sowohl somatisch als auch psychisch zu erkranken, weshalb die Prävalenzraten für psychische Störungen und Komorbiditäten drei- bis viermal so hoch wie in der Allgemeinbevölkerung sind. Koinzident dazu oder unabhängig von den psychiatrischen Störungen können Menschen mit geistiger Behinderung ein sozial inakzeptables oder herausforderndes Verhalten aufweisen wie z. B. fremd- und autoaggressives Verhalten. „Primäres Ziel jeglicher therapeutischer Intervention sollte sein, nicht nur das Verhalten an sich zu behandeln, sondern seine Ursache zu erforschen und entsprechend anzugehen“, betonen Prof. Häßler und Prof. Thome in der Zeitschrift „NeuroTransmitter“. Dennoch sei dies nicht immer möglic