Controlling und Corporate Governance
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Controlling und Corporate Governance
Dirk Hachmeister
Der Begriff der Corporate Governance beherrscht seit einigen Jahren die Diskussion über gute Wege der Unternehmensführung in Deutschland. Dabei wird der Begriff in der wissenschaftlichen und praktischen Diskussion nicht einheitlich definiert. Nach anglo-amerikanischem Verständnis resultiert die Notwendigkeit einer Corporate Governance aus der Trennung von Eigentum und Verfügungsmacht in großen Aktiengesellschaften und ist mit dem Shareholder-Value-Gedanken verbunden: Aufgabe der Unternehmensleitung ist allein die Maximierung des Unternehmenswerts. Die Corporate Governance soll sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre verfolgt werden, ohne dass dies im Vertrag der Kapitalüberlassung genau spezifiziert werden kann. Die kontinental-europäische Auffassung von Corporate Governance wird von einem breiteren Verständnis der Interessengruppen – der Stakeholder – an einem Unternehmen bestimmt. Neben Aktionäre treten Gläubiger, Arbeitnehmer, Kunden oder Lieferanten. Corporate Governance soll sicherstellen, dass spezifische Investitionen verschiedener Stakeholder, die den Erfolg des Unternehmens beeinflussen, abgesichert sind. Dieses Verständnis der Corporate Governance beruht wie das anglo-amerikanische Modell auf der Unvollständigkeit von Verträgen, jedoch ist der Kreis der zu schützenden Interessengruppen umfassender. Corporate Governance ist umfassender als der Begriff der Unternehmensverfassung, die sich mit der inneren Ordnung eines Unternehmens befasst und die Zuständigkeiten festlegt. Die Corporate Governance beschreibt einerseits die Kompetenzverteilung und Anreizmechanismen in Unternehmen, andererseits die Kontrollmechanismen, Berichterstattungen und Außenbeziehungen des Unternehmens zu Kapitalgebern und Mitarbeitern. Im Rahmen der Corporate Governance hat das Controlling die Aufgabe, das Management mit den notwendigen Methoden und Informationen zu versorgen. Darüber hinaus muss es angemessene Anreizstrukturen implementieren. Neben diesen internen Funktionen darf auch die externe Dimension der Aufgabe nicht vernachlässigt werden, die zum Ziel hat, die Berichterstattung an den Kapitalmarkt und die Kommunikation mit den Kapitalgebern zu koordinieren. Aus dieser Einordnung ergeben sich besondere Anforderungen. Wenn Corporate Governance als Synonym für gute Unternehmensführung verstanden wird, ist davon automatisch auch die Gestaltung des Controllings betroffen. Wenn wir uns schließlich noch vor Augen führen, dass die Diskussion über die Corporate Governance immer dann am intensivsten geführt wird, wenn Zweifel an der Güte der Unternehmensführung aufkommen, wird die Frage, ob die vorhandenen Controllinginstrumente und -strukturen ausreichen – ob sie der best practice entsprechen – vielleicht eines Tages auch Gegenstand gerichtlicher Untersuchungen sein können. Damit dürfte die Diskussion zur Corporate Governance auch Wirkungen auf das Controlling haben. Eine solche Entwicklung behagt mir jedoch gar nicht, könnte doch der allzu naive Einsatz von „Corporate
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