FeM durch Psychopharmaka in der Altenpflege

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REPORT


FeM durch Psychopharmaka in der Altenpflege Medikamenteneinsatz ein unkontrollierbarer Graubereich?  Nach wie vor ­besteht die Gefahr einer missbräuchlichen Anwendung von Psychopharmaka als ­Freiheitsentziehende Maßnahme (FeM) in der Altenpflege. Die vorhandenen Kon­troll­möglichkeiten in der Praxis sollten deutlich ausgeweitet werden.    Lena Weilbeer

ZUSAMMENFASSUNG Bislang existiert zwar kein wissenschaftlich eindeutiger Nachweis, dass Psychopharmaka in Altenpflegeeinrichtungen „faktisch“ in systematischer und regelhafter Weise als chemische Freiheitsentziehende Maßnahme (FeM) eingesetzt werden. Nicht zuletzt eine aktuelle Studie zum Medikamenteneinsatz bei Altenheimbewohnern in Bayern weist jedoch in diese Richtung. Das Amtsgericht München hat ein Modell aufgezeigt, welches die gerichtliche Kontrolldichte erhöht. Im Bereich der ordnungsrechtlichen Kontrolle sollte die Prüfung ebenfalls deutlich ausgebaut werden. Schlüsselwörter: stationäre Altenpflege, Sedierung, Selbstbestimmung, Freiheitsentziehende Maßnahmen,

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ine Freiheitsentziehende Maßnahme (FeM) ist mit richterlicher Genehmigung zulässig. Die Rechtsprechung sieht in diesem Zusammenhang eine FeM aber nur dann als gegeben an, wenn das Ziel der Medikamentengabe (zumindest auch) eine Freiheitsentziehung ist. Werden Medikamente zu Heilzwecken verabreicht, scheidet danach eine – gerichtlich kontrollierbare – FeM aus, selbst wenn das Medikament als Nebenwirkung zur Folge hat, dass der Bewohner an der Fortbewegung in der Einrichtung oder am Verlassen der Einrichtung faktisch gehindert wird und dadurch de facto ebenso eine FeM vorliegt.

Untersuchungen zum Einsatz von sedierenden Psychopharmaka Mit dem Einsatz sedierender Psychopharmaka in Altenpflegeeinrichtungen befassen sich zahlreiche Studien. Untersuchungen zum Thema FeM kommen allerdings, soweit ersichtlich, zu keinem eindeutigen Schluss, ob Psychopharmaka definitiv in systematischer

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und regelhafter Weise als chemische FeM eingesetzt werden. Dennoch finden sich Anhaltspunkte, die diesen Schluss zumindest als nicht völlig fernliegend erscheinen lassen. Kirsch & Hirsch sprechen von einem „offenen Geheimnis“, demzufolge Pflegeheimbewohner bundesweit durch Medikamente „ruhiggestellt“ würden. Aktuell ist eine Studie in Vorbereitung, die sich mit der Reduktion sedierender Psychopharmaka bei Heimbewohnern und Mietern mit fortgeschrittener Demenz in ambulant betreuten Wohngemeinschaften befassen soll. Ziel des Projekts ist es, die am Betreuungsprozess beteiligten Professionen und Angehörige zu sensibilisieren und Optimierungsempfehlungen zu geben. Die Studie wird durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert und soll bis 2023 laufen. Eine weitere, laufende Studie, ebenfalls gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, soll Alternativen aufzeigen, um die Gabe von Psychopharmaka zu reduzieren und damit zu einer Steigerung der Lebensqualität der Bewohner beizutragen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf das Versorgungsforschungsprojekt InTherA