Kind und Recht in der Medizin

Ist es ganz allgemein die Aufgabe der Rechtsordnung, den Schwächeren vor dem Stärkeren zu schützen, so kommt im Medizinrecht der Stellung des Kindes besondere Bedeutung zu. Ob und wie die Rechtslage in Österreich diesem Erfordernis Rechnung trägt, sei an

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REPORT


Reinhold Kerbl Leonhard Thun-Hohenstein Lilly Damm Franz Waldhauser

Kind und Recht 3. Jahrestagung Politische Kindermedizin 2009

SpringerWien NewYork

Prim. Univ-Professor Dr. Reinhold Kerbl LKHLeoben,VorstandAbteilungKinder und [ugendliche, Leoben, Osterreich Univ.-Professor Dr. Leonhard Thun-Hohenstein Paracelsus MedizinischeUniversitat Salzburg, Univ-Klinikfur Psychiatrie I, Kinder- und Iugendpsychiatrie, Salzburg, Osterreich Dr. Lilly Damm Medizinische Universitat Wien, Zentrum fur Public Health Institut fur Umwelthygiene, Wien, Osterreich Ao, Univ.-Professor Dr. Franz Waldhauser Medizinische Universitat Wien, Facharztfur Kinder- und Jugendheilkunde Wien, Osterreich

Gedruckt mit Unterstiitzungdes Bundesministeriums fur Wissenschaft und Forschungin Wien.

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ISBN 978-3-7091 -0004-2 SpringerWienNewYork

Vorwort "Kind und Recht" ist ein Titel, mit dem verschiedene Personengruppen sehr verschiedene Vorstellungen verbinden . Dies haben wir als Herausgeber auch bei der Themenzusammenstellung sehr intensiv erlebt. So denken die "an der Front" arbeitenden Kinderarztinnen und Kinderarzte v.a. an ihre eigene Rechtssicherheit, an mogliche Haftungsfragen bei einem "Schadensfall" , und moglicherweise auch an die fur ihre eigenen Kinder bestehende .Nachhaftung". Kinderpsychiaterinnen und -psychiater verbinden damit vielleicht v.a. Gedanken an die .Anhaltung" von Jugendlichen in einer Krankenanstalt zu deren eigenem Schutz, aber oft auch gegen deren Willen. Kinder- Jugendanwaltinnen und -anwalte wiederum denken bei "Kind und Recht" vermutlich v.a. an die noch immer nicht in der osterreichischen Verfassung verankerten UN-Kinderrechte, die zwar seit fast 20 Jahren ratifiziert , aber bis dato nicht einklagbar sind. Eltem und Protagonisten von Selbsthilfegruppen und NGOs wiederum meinen damit in erster Linie das Anspruchsrecht von Kindem und Jugendlichen auf