Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychotherapie

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REPORT


A. Deister1 · P. Brückner-Bozetti2 · G. Heuft3 · M. Kölch4 · M. Klein5 · M. Löhr6 · A. Richert7 · I. Hauth8 1

© Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020

Zentrum für Psychosoziale Medizin, Klinikum Itzehoe, Itzehoe, Deutschland Forum für Gesundheitswirtschaft gGmbH/e. V., Bremen, Deutschland 3 Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Universitätsklinikum Münster, Münster, Deutschland 4 Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter, Universitätsmedizin Rostock, Rostock, Deutschland 5 Zentrum für Psychiatrie, Klinikum Schloß Winnenden, Winnenden, Deutschland 6 LWL-Klinikum Gütersloh, Gütersloh, Deutschland 7 Alexianer St. Hedwig Kliniken, Berlin, Deutschland 8 Alexianer St. Joseph-Krankenhaus, Berlin, Deutschland 2

Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychotherapie Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zum Plattform-Modell Das Thema der Personalbemessung in Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik ist von großer gesundheitspolitischer Bedeutung und hat bedeutsame Auswirkungen auf die Qualität der Behandlung. Dabei geht es in besonderer Weise um die Weiterentwicklung einer an den Bedürfnissen der Patienten orientierten, bedarfsgerechten und leitlinienorientierten Versorgung. Eine ausreichende empirische Evidenz für die Entwicklung eines umfassenden Systems der Personalbemessung ist bisher nicht gegeben. Daher müssen auch normative Wege zur Festlegung einer adäquaten Personalbemessung beschritten werden. Das von den psychiatrisch-psychosomatischen Fachgesellschaften und Verbänden entwickelte PlattformModell verfolgt einen kombinierten, empirischen und normativen Ansatz zur Entwicklung eines zukunftsfähigen Bemessungsinstruments für die verschiedenen Berufsgruppen, das grundsätzlich für alle therapeutischen Settings geeignet sein sollte. Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zur Weiterentwicklung

der Personalbemessung für die Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (§ 136a SGB V) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Herbst 2019 die Erstfassung der Richtlinie über verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung (PPP-RL; [1]) beschlossen, die am 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Gleichzeitig wurden die seit 1991 gültigen Bestimmungen der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV; [2]) außer Kraft gesetzt. Hintergrund des gesetzlichen Auftrags sind grundlegende Veränderungen in den genannten Fächern seit dem Inkrafttreten der PsychPV. Dies betrifft insbesondere Veränderungen von (psychotherapeutischen und psychosozialen) Behandlungskonzepten, die zunehmende Ausrichtung der Versorgung an wissenschaftlicher Evidenz, massiv verkürzte Verweildauern in der stationären Behandlung, die Erweiterung des Spektrums der Berufsgruppen, eine verstärkte sektoren- und settingübergreifende Zusammenarbeit sowie veränderte gesellschaftliche und politische Anforderungen an diese Fächer, wie z. B. Auflagen zur Qualitätssicherung, verpflichtende Mitarbeite