Endlich?!

  • PDF / 162,857 Bytes
  • 5 Pages / 595.276 x 790.866 pts Page_size
  • 45 Downloads / 180 Views

DOWNLOAD

REPORT


Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession  

Endlich?! Setzen sich Menschenrechte als Normen Sozialer Altenarbeit durch? Die Alten waren jüngst in aller Munde. Mit dem Beginn der Corona-Pandemie in der Bundesrepublik avancierten sie in der öffentlichen Debatte überwiegend zu besonders schutzbedürftigen Wesen. Bei aller Ambivalenz dieser tendenziell stigmatisierenden Zuschreibung entkam auf diese Weise eine große Gruppe von Alten ihrer sonstigen gesellschaftlichen Unsichtbarkeit – die der alleinlebenden, materiell und gesundheitlich weniger gut gestellten Senior_innen.

Ä

hnlich im Fokus waren plötzlich die pflegebedürftigen Alten, und womöglich hoffte manche Fachkraft der Sozialen Altenhilfe, diese Aufmerksamkeit könne – nach dem Motto „Glück im Unglück“ – in ihrer Kommune oder ihrer Einrichtung Positives bewirken. Immerhin hatten einige öffentliche Äußerungen den Klang der „Brüderlichkeit“, die in Artikel 1 der UN Charta der Menschenrechte (MR) gefordert wird, und erfreut sich die Theorie, nach der Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (MRP) zu bestimmen ist (StaubBernasconi 2000, 2007), bei Studierenden wie Fachkräften der Sozialen Arbeit großer Beliebtheit und wird auch Kirsten Aner Universität Kassel, Kassel, Deutschland  *1963; Dr. habil., Professorin im Fachgebiet Lebenslagen und Altern des Fachbereichs Humanwissenschaften der Universität Kassel. Arbeitsschwerpunkte: Kritische Gerontologie, Sozialarbeit/Sozialpädagogik der Lebensalter, Soziale Beratung und Alter, Interdisziplinarität.

Jahrzehnte nach ihrer Entstehung in der Disziplin diskutiert (vgl. etwa Eberlei und Neuhoff 2019; Prasad 2019; Beiträge in Spatscheck und Steckelberg 2018). Der Beitrag startet mit einer knappen Kritik an dieser Gegenstandsbestimmung von Sozialer Arbeit. Im Zentrum steht jedoch die Frage nach der Möglichkeit, sich in einem ausgewählten Arbeitsfeld – der Sozialen Altenarbeit – auf MR als Norm des alltäglichen beruflichen Handelns berufen zu können. Mit diesem Ziel skizziert der Beitrag die Rahmenbedingungen des professionellen Handelns – sowohl in der Sozialen Altenarbeit, die als sog. (offene) Altenarbeit in den Kommunen im Rahmen der sozialen Altenhilfe nach § 71 SGB XII geleistet wird, als auch in der Sozialen Altenarbeit im Bereich Gesundheit und Pflege, die wesentlich durch das SGB XI konturiert ist. Er endet mit dem Vorschlag der Orientierung an Janusz Korczaks Magna Charta Libertatis, nicht nur in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sondern auch in der Arbeit mit älteren und alten Menschen.

[email protected]

Soziale Arbeit und Menschenrechte Eva Maria Löffler Universität Kassel, Kassel, Deutschland  *1986; M. A. Soziale Arbeit, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachgebiet Lebenslagen und Altern des Fachbereichs Humanwissenschaften der Universität Kassel. Arbeitsschwerpunkte: Soziale Arbeit und Alter, Versorgung und Pflege im Kontext kommunaler Daseinsvorsorge, Professionalisierung, Wandel und Globalisierung der Gesundheits- und Sozialberufe. [email protected]

Zusammenfassung  Der Beitrag blickt ausg