Grundlagen zur Darstellung Ihres Anspruches

Die Fristverlängerung, also Ihr Anspruch auf Bauzeitverlängerung, wird nach der Dauer der „Behinderung“ (wie bereits ausführlich dargelegt können dies auch die Ausführung von Mehrmengen, geänderten oder zusätzlich erforderlichen Leistungen sein) berechnet

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Ansprüche auf Bauzeitverlängerung erkennen und durchsetzen Ein Leitfaden für Auftragnehmer

Ansprüche auf Bauzeitverlängerung erkennen und durchsetzen

Nina Baschlebe

Ansprüche auf Bauzeitverlängerung erkennen und durchsetzen Ein Leitfaden für Auftragnehmer

Nina Baschlebe Siegburg, Deutschland

ISBN 978-3-658-10353-8 DOI 10.1007/978-3-658-10354-5

ISBN 978-3-658-10354-5 (eBook)

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer Vieweg © Springer Fachmedien Wiesbaden 2015 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Der Verlag, die Autoren und die Herausgeber gehen davon aus, dass die Angaben und Informationen in diesem Werk zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig und korrekt sind. Weder der Verlag noch die Autoren oder die Herausgeber übernehmen, ausdrücklich oder implizit, Gewähr für den Inhalt des Werkes, etwaige Fehler oder Äußerungen. Lektorat: Karina Danulat Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier. Springer Fachmedien Wiesbaden ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media (www.springer.com)

Einleitung

Sowohl Behinderungen des Bauablaufes (aus dem Risikobereich des Auftraggebers) als auch die Ausführung von Nachtragsleistungen und die Ausführung von Mehrmengen können zu einem Anspruch auf Bauzeitverlängerung für den Auftragnehmer führen. Zunächst muss der Auftragnehmer jedoch erkennen, ob er tatsächlich einen Anspruch auf Bauzeitverlängerung hat und sich dieser gegenüber seinem Auftraggeber durchsetzen lässt – oder eben nicht. Häufig wird von bauausführenden Firmen ein enormer (auch finanzieller) Aufwand betrieben, um einen Anspruch auf mehr Bauzeit gegenüber dem Auftraggeber darzulegen, ggf. auch um die bei Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins vom Auftraggeber geltend gemachten Vertragsstrafe abzuwehren. In vielen Fällen wird hierbei jedoch vor Beginn der Aufarbeitung des gestörten Bauablaufes nicht geprüft, ob sich der Anspruch letztendlich überhaupt durchsetzen lässt oder welche Voraussetzungen zur Durchsetzung des Anspruches zu erfüllen wären. Es wird vielfach einfach drauflos gearbeitet, umfangreiche Ausarbeitungen werden erstellt, und nach einer Menge Arbeit, unschönen Diskussionen mit dem Auftraggeber, oftmals auch dem Einschalten von Rechtsanwälten und somit insgesamt auch einem