Rechte von Menschen mit Behinderungen

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REPORT


rhoff Stabsbereich für Rehabilitationsstrategien und -grundsätze, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Berlin

Rechte von Menschen mit Behinderungen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention

Bedeutung der UN-BRK für Deutschland Die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedete im Jahr 2008 eine Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) als Menschenrecht. Mit der Ratifizierung dieser Konvention in Deutschland am 24.02.2009 finden die Artikel der UN-BRK im deutschen Recht

Abkürzungen AUVA BMAS BAR BG-Klinik BGW

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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Berufsgenossenschaftliche Klinik Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Durchgangsarzt Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Gesetzliche Unfallversicherung „International classification of functioning, disability and health“ Institut für Mensch, Ethik und Wissenschaft Nationaler Aktionsplan Sozialgesetzbuch Schweizerische Unfallversicherungsanstalt „United Nations“ UN-Behindertenrechtskonvention

direkt Anwendung, etwa im Recht der sozialen Sicherung, z. B. im Rehabilitationsrecht (SGB IX). In diesem Kontext sind die BRK-Artikel 25 (Gesundheit), 26 (Habilitation und Rehabilitation) und 27 (Arbeit und Beschäftigung) von Bedeutung. Sie richten sich an die Vertragsstaaten, also etwa an Deutschland, in welchen die Leistungen und Programme von Habilitations- und Rehabilitationsdiensten, u. a. auf dem Gebiet der Gesundheit, so organisiert, gestärkt und erweitert werden sollen, damit sie „im frühestmöglichen Stadium einsetzen und auf einer multidisziplinären Bewertung der individuellen Bedürfnisse und Stärken beruhen“ (UN-BRK Artikel 26 Abs. 1a). Ebenso sichern und fördern die Vertragsstaaten u. a. „Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben“ (UN-BRK Artikel 27 Abs. 1k). Die Bundesregierung verabschiedete am 15.06.2011 einen NAP, der auf 10 Jahre (2011–2020) angelegt ist. Auf der Ebene des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen besteht seither ein Inklusionsbeirat, der die

Trauma und Berufskrankheit · Supplement 2 · 2013

Interessen der Menschen mit Behinderungen durch Vertreter wahrnimmt. Der Wortlaut der UN-BRK und viele andere Dokumente (NAP) zu ihrer Umsetzung sind online abrufbar (. Infobox 1).

DGUV-Aktionsplan Hintergrund Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Bundesregierung wies in ihrer Denkschrift zur UN-BRK darauf hin, dass die Unfallversicherung zum Kreis derjenigen gehört, die eine besondere Verantwortung für die soziale und gesundheitliche Sicherung tragen, und dass sich die UN-BRK als Bundesrecht auch an die Unfallversicherungsträger als sog. staatliche Stellen richtet. Der DGUV-Aktionsplan wurde auf der Ebene der