Weber, Kathrin: Sanktionen bei vorvertraglicher Informationspflichtverletzung
- PDF / 155,021 Bytes
- 4 Pages / 439.37 x 666.142 pts Page_size
- 46 Downloads / 157 Views
Weber, Kathrin: Sanktionen bei vorvertraglicher Informationspflichtverletzung Verlag Mohr Siebeck, Tübingen, 2019. XXVI, 402 Seiten. ISBN 978-3-16-158235-6 Christian Armbrüster
© Der/die Autor(en) 2020
Die anzuzeigende Neuerscheinung, eine Würzburger, von Oliver Remien betreute Dissertation, beschäftigt sich mit einer Thematik, die dem Versicherungsrechtler wohlvertraut ist: Es geht um die Frage, welche Rechtsfolgen die Verletzung einer verbraucherschützenden Informationspflicht nach sich zieht. Für den Versicherungssektor hat der Gesetzgeber der VVG-Reform hierzu in §§ 8, 9 VVG eigene Regeln aufgestellt, die für die Lebensversicherung in § 152 Abs. 1, 2 VVG teils modifiziert werden. Um diese Spezialregelungen geht es der Autorin freilich nicht; sie nimmt vielmehr die allgemeinen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr und bei sonstigen Fernabsatzverträgen in den Blick. Diese Pflichten sind im Kern europarechtlich geprägt, und zwar insbesondere durch die Verbraucherrechte-Richtlinie (in der die Fernabsatzrichtlinie I aufgegangen ist) und die E-Commerce-Richtlinie. Erstere enthält eine Bereichsausnahme für Versicherungsverträge (umgesetzt in § 312 Abs. 6 BGB), so dass etwa die Informationspflichten gem. § 312d i. V. m. Art. 246a, 246b EGBGB – denen sich die Autorin (S. 118 ff.) ausführlich widmet – im Versicherungssektor nicht bestehen. Hingegen gilt die E-Commerce-Richtlinie teilweise auch dort (umgesetzt in § 312j Abs. 5 S. 2 BGB). Dies betrifft namentlich die sog. Button-Lösung in § 312j Abs. 3 S. 2 BGB mit der scharfen Sanktion des dortigen Abs. 4, wonach bei einem Verstoß kein Vertrag zustande kommt. Auch wenn das Buch mithin nur in sehr eingeschränktem Maße Regelungen anspricht, die de lege lata für Versicherungsverträge gelten, kann auch der versicherungsrechtlich interessierte Leser daraus einige interessante Anregungen entnehmen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen zur Verlängerung der WiC. Armbrüster () Fachbereich Rechtswissenschaft, Freie Universität Berlin, Van’t-Hoff-Str. 8, 14195 Berlin, Deutschland E-Mail: [email protected]
K
C. Armbrüster
derrufsfrist als Sanktion vorvertraglicher Informationspflichtverletzungen. Die Autorin führt hier nicht nur Inhalt und Hintergründe der europarechtlichen Vorgaben vor Augen. Vielmehr richtet sie den Blick auch auf den Draft Common Frame of Reference (DCFR), also ein Regelwerk, das auf rechtsvergleichender Grundlage als mögliches Modell eines künftigen gemeineuropäischen Zivilgesetzbuchs erarbeitet worden ist (S. 155 ff.). Zudem bezieht sie den Verordnungsvorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEK) in ihre Analyse ein (S. 163 ff.). Dabei zeigt sich, dass in keinem dieser Regelungswerke ein „ewiges Widerrufsrecht“ vorgesehen ist, wie es im Versicherungsrecht nach geltender Rechtslage besteht (vgl. § 356 Abs. 3 S. 2, 3 BGB). Weber bewertet dies zu Recht als positiv, da die stattdessen regelmäßig vorgesehene Frist von zwölf Monaten (teils, wie etwa gem. § 356 Abs. 3 S. 2 BGB, zuzüglich 14 Tagen) dem V
Data Loading...