Wissenschaft und Rentenpolitik

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REPORT


DOI: 10.1007/s10273-020-2763-7

Florian Blank

Wissenschaft und Rentenpolitik Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ aus Politiker*innen und Expert*innen hat im März 2020 ihren Bericht vorgelegt. Daraus ergeben sich Fragen zum Verhältnis von Wissenschaft und Politik: Welchen Einfluss sollten Wissenschaftler*innen auf die Rentenpolitik nehmen dürfen? Sollten sogar rentenpolitische Kompetenzen an ein Experten-Gremium übertragen werden? Zu bedenken ist, dass nicht nur der Nutzen wissenschaftlicher Politikberatung wertgeschätzt werden sollte, sondern auch die Beschränkungen wissenschaftlicher Expertise ernstgenommen werden müssen.

Der von der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“1 vorgelegte Bericht lässt viele Fragen zur künftigen Ausgestaltung des Rentensystems offen. Ihre Beantwortung wird auf die Zukunft verschoben und/ oder an die Politik zurückverwiesen. Das betrifft die Entwicklung der Altersgrenze in der Rentenversicherung, aber auch das Sicherungsniveau und Grenzwerte für die Beitragssätze, für die Korridorlösungen skizziert werden. Angeregt wird, den „Sozialbeirat zu einem Alterssicherungsbeirat weiterzuentwickeln“. Dieser solle „alle drei Säulen der Alterssicherung in den Blick nehmen […]. Er sollte zudem in seinen Gutachten und Stellungnahmen die wirtschaftliche Lage älterer Menschen sowie die voraussichtliche Entwicklung der Demografie und © Der/die Autor(en) 2020. Open Access: Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (https:// creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de) veröffentlicht. Open Access wird durch die ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft gefördert. 1

Der Kommission gehörten fünf Vertreter*innen der Koalitionsparteien – einschließlich der beiden Vorsitzenden –, jeweils ein/e Vertreter*in des DGB und der BDA sowie drei Wissenschaftler*innen an, zudem ohne Stimmrecht Vertreter*innen der DRV Bund und des BMAS. Unterstützend wurde ein Staatssekretärsausschuss eingerichtet. Weiter nahmen Mitarbeiter*innen der Kommissionsmitglieder, des Bundeskanzleramtes und des Bundesfinanzministeriums an den Sitzungen teil. Die Kommission wurde zudem durch eine Arbeitsgruppe „Daten“ mit weiteren Expert*innen sowie eine Geschäftsstelle unterstützt. Der Autor dieses Beitrags hat an einer Sitzung der Daten-AG teilgenommen. In diesem Beitrag werden sowohl männliche als auch weibliche Formen verwendet, wenn nicht konkrete Personen – wie etwa die Mitglieder der Rentenkommission – gemeint sind.

Dr. Florian Blank ist Referatsleiter im Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der HansBöckler-Stiftung.

der gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Alterssicherung berücksichtigen.“ Zusätzlich zur Begutachtung der Renten- und Alterssicherungsberichte der Bundesregierung sollte der Beirat verpflichtet sein, Empfehlungen zu rentenrechtlichen Haltelinien abzugeben, spezielle Fragen durch Sondergutachten und Empfehlungen zu klären und Empfehlungen zur Altersgrenze zu machen. Zur Zu