Wundkontrolle neben Wundbehandlung?

  • PDF / 100,277 Bytes
  • 2 Pages / 595.276 x 790.866 pts Page_size
  • 60 Downloads / 139 Views

DOWNLOAD

REPORT


PR A X I SM A NAGE M E N T

Wundkontrolle neben Wund­behandlung? Berechnungsfähigkeit. Es gibt in der GOÄ die Ziffern Ä2000–Ä2005 für die Erstund Folgeversorgung von Wunden. Dabei handelt es sich aber um eigenständige Wunden, zum Beispiel nach einem Trauma, jedoch nicht um Operationswunden. AUTOR: DR. PETER H.G. ESSER, GOZ-EXPERTE UND BERATER DER ZA

Die Nrn. 3290 bis 3310 GOZ`12 sind verändert beschrieben und mit neuen Berechnungsbestimmungen ausgestattet worden. Damit einher ging eine veränderte Ansatzfähigkeit: Lautete die in der GOZ`88 im Prinzip „je selbstständiges Wundgebiet“, so ist diese Frequenzund Ausdehnungsangabe bei den Nrn. 3300 und 3310 (Wundbehandlungen) mit maximal zweimal in der Kieferhälfte/Front präzisiert worden. Bei der Nr. 3290 sieht das aber anders aus; die neue Beschreibung lautet: „Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.“ Diese einmalige Kontrolle ist eine Sichtkontrolle, eine klinische Inspektion der Wunde in einer Folgesitzung nach einem chirurgischen Eingriff und beinhaltet eine Beurteilung des Heilungsverlaufs. Alleinige Kontrolle ohne weitere Wundbehandlung – außer gegebenenfalls oberflächlicher Wundsäuberung zur Ermöglichung ungehinderter Sicht – ist Inhalt der Leistung. Erfolgt tatsächliche „Wundbehandlung“, ist die Leistungsbeschreibung der Nr. 3290 „Wundkontrolle“ nicht zutreffend.

ABGELTUNG

Wundkontrolle in der Operationssitzung ist stets mit den Operationsleistungen abgegolten. Selbstständige Kontrolle kann nur in Folgesitzungen stattfinden und auch nur dann, wenn region- und zeitgleich keine weitere, höher bewertete operative Leistung, bei-

DER FREIE ZAHNARZT - September 2020

spielsweise Blutstillung (3060, Ä2660), erfolgt, aber auch keine andere nachsorgende Leistung an der betreffenden Wunde. Die Nr. 3290 GOZ ist je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich auch bei Kontrolle mehrerer Wunden nur einmal ansatzfähig. Aber eben nur bei „Kontrolle“ – nicht bei Behandlung: Ansonsten treffen die Nrn. 3300 und/oder 3310 GOZ zu, die auch in derselben Kieferhälfte beziehungsweise im selben Frontzahnbereich neben der 3290 (Wundkontrolle) ortsverschieden ansatzfähig sind.

LEISTUNGSINHALTE

Natürlich ist die Nr. 3290 (Wundkontrolle) in derselben Nachbehandlungssitzung für eine Wundkontrolle oder für Wundkontrollen in anderen Kieferhälften je einmal berechnungsfähig. Natürlich ist die Nr. 3290 wiederholt berechnungsfähig bei Kontrolle derselben Wunde in einer Folgesitzung je nach Heilungsverlauf und gegebenenfalls bis zur Heilung, auch wenn Nichterstatter manchmal das Gegenteil behaupten. Und die Nr. 3290 GOZ ist nur für Wundkontrollen nach einem chirurgischen oder implantologischen Eingriff ansetzbar, nicht jedoch nach PA-Chirurgie (4150 je Zahn, Implantat, Parodontium). Aber sie ist zeit-, jedoch nicht ortsgleich mit PA-Nachsorge für einen eindeutig separaten chirurgischen Eingriff ansatzfähig, etwa für eine Vorhofplastik nach 3240 GOZ.

FALLGESTALTUNGEN/OPERATIONSGEBIETE

Die Nrn. 3290–3310 GOZ schließen sich nicht zwangsl