1.2 New Work
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Problematisch sind insbesondere diejenigen Fälle, in denen eine geplante Modernisierung zu betriebsbedingten Kündigungen führt, weil die bisherigen Arbeitsplätze wegfallen, zugleich aber neue Arbeitsplätze mit neuen fachlichen Anforderungen geschaffen werden. Hier stellt sich die Frage, wer für die Arbeit an den neuen Anlagen zu qualifi zieren ist und wer gekündigt werden muss. Weitgehende Einigkeit besteht, dass es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, diejenigen Mitarbeiter zu qualifi zieren, bei denen bereits feststeht, dass sie nicht weiterbeschäftigt werden sollen. Die Anzahl der Mitarbeiter, die der Arbeitgeber nach der betrieblichen Maßnahme weiterbeschäftigen will, begrenzt demnach seine Pflicht zur Qualifizierung. Könnte der Arbeitgeber die zu qualifi zierenden Mitarbeiter frei auswählen, könnte er hierdurch die Sozialauswahl im Rahmen der Kündigung von Mitarbeitern umgehen. Dies wird daher überwiegend für unzulässig gehalten. Unternehmen entwickeln daher vielfach längerfristig angelegte, gezielte Qualifi zierungsprogramme, um einerseits dem bereits erkennbaren Qualifi zierungsbedarf nachzukommen und andererseits gezielt ihre künftige Belegschaft auszuwählen. Denn je weiter im Vorfeld eines Personalabbaus Qualifi zierungen durchgeführt werden, desto geringer ist das Risiko einer Angreif barkeit der Mitarbeiterauswahl unter sozialen Gesichtspunkten. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Im Rahmen der Qualifi zierung von Mitarbeitern kommen dem Betriebsrat sowohl hinsichtlich der Einführung einer Qualifi zierungsmaßnahme („Ob“) als auch hinsichtlich der konkreten Durchführung der Maßnahme („Wie“) umfangreiche Mitbestimmungsrechte zu. Voraussetzung ist eine Maßnahme des Arbeitgebers, die dazu führt, „dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen“. Es muss also aufgrund einer arbeitgeberseitigen Maßnahme eine Diskrepanz zwischen den Anforderungen und dem Ausbildungsstand der Mitarbeiter entstehen. In diesem Fall kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass entsprechende Qualifi zierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Werden dann Qualifi zierungsmaßnahmen durchgeführt – sei es auf Initiative des Betriebsrats oder auf Wunsch des Arbeitgebers – kann der Betriebsrat auch hinsichtlich der Ausgestaltung und der Teilnehmerauswahl mitbestimmen. Diese Instrumente werden von Betriebsräten vermehrt proaktiv eingesetzt, um drohenden Qualifi zierungsdefi ziten und damit einhergehendem Personalabbau entgegen zu wirken.
Qualifizierungssozialplan Einen Sonderfall stellt ein sog. Qualifi zierungssozialplan dar. Hier liegt eine sozialplanpflichtige Betriebsänderung, bspw. ein Personalabbau vor, bei dem der Betriebsrat anstelle reiner Abfi ndungslösungen eine Qualifi zierung der Mitarbeiter verlangt. Da die Ein- und Durchführung einer Qualifi zierungsmaßnahme der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt, kann er faktisch einen Qualifi zierungssozialplan erzwingen. Typische Regelungsgegenstände sind z.B. die Erhebung
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