Die E-Patientenakte kommt im neuen Jahr
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Wandel im Datenmanagement
Die E-Patientenakte kommt im neuen Jahr Ab Januar 2021 wird es in Deutschland E-Patientenakten geben. Die vier Oppositionsparteien im Bundestag stimmten dem Regierungs entwurf zum Patientendatenschutzgesetz nicht zu. Die E-Patientenakte kann durchstarten. Rund 16 Jahre, nachdem dieses Projekt aufs Gleis gesetzt wurde, hat jetzt der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) beschlossen. Dagegen stimmten die Fraktionen von AfD, FDP und Linken, die Abgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen enthielten sich.
Das regelt das PDSG
Mit dem Gesetz wird eine Vorgabe scharfgeschaltet, dass Krankenkassen ab Januar 2021 ihren Versicherten eine E-Patientenakte anbieten müssen, wäh-
rend das analoge Datensystem fortbestehen wird. Im PDSG sind folgende Regelungen festgezurrt: •• Für die Versicherten ist die Nutzung der Akte freiwillig. Sie entscheiden, was darin gespeichert sein soll. Sie können Ärzten den Einblick in die Akte verweigern. Ab Januar 2022 erhalten Versicherte die Möglichkeit, genau zu steuern, welcher Arzt oder Therapeut auf welche Daten zugreifen (können) darf. •• Niedergelassene Ärzte, die erstmals Daten in eine E-Patientenakte eintragen, erhalten dafür eine Entschädigung von 10 €. Unterstützen müssen sie ihre
Patienten allerdings nur im jeweils aktuellen Behandlungskontext. •• In der Akte abgebildet werden können Befunde, Arztberichte und Röntgenbilder; ab 2022 sollen der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonus-Heft in der Akte gespeichert werden. •• Mit dem PDSG wird die Entwicklung einer App für das E-Rezept durch die gematik angestoßen. •• Ab 2023 können Versicherte ihre in der Akte abgelegten Daten freiwillig zu Forschungszwecken „spenden“. •• Um die Digitalisierung der Pflege voranzutreiben, sollen alle in der Altenpflege Beschäftigten eine der Arztnummer vergleichbare Identifikationsnummer erhalten. Das soll auch dem Abrechnungsbetrug entgegenwirken.
Spahn: „Wir müssen anfangen!“
© Bernd von Jutrczenka / dpa / picture alliance
„Die Digitalisierung soll nicht nur bei den Patienten ankommen“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Verlauf der Abschlussdebatte vor der Abstimmung zum PDSG . Die Einführung der Akte ab Januar werde nicht ohne Probleme ablaufen. „Aber wir müssen anfangen“, sagte der Minister. Mit der Einführung der E-Patientenakte werde die analoge Patientenbuchführung nicht abgeschaltet, sagte SPDGesundheitspolitiker Dirk Heidenblut. Somit könne nicht die Rede davon sein, dass digital nicht affine Menschen dann auf der Strecke blieben. „Das PDSG ist ein gutes, sicheres Gesetz, das den Datenschutz in den Vordergrund stellt“, sagte Heidenblut.
Opposition übt Kritik an Berechtigungsmanagement
Die Digitalisierung soll nicht nur bei den Patienten ankommen: Gesundheitsminister Jens Spahn, bei einem Pressestatement nach der Verabschiedung des Patientendatenschutzgesetzes im B undestag.
50 CME 9 • 2020
Genau das stellten die Oppositionsparteien infrage. Das Berechtigungsmanage m
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