Die Notwendigkeit einer internationalen Regelung
Der Umstand, daß die Folgen eines Kernunfalls in unserem engen europäischen Lebensbereich weit über die Grenzen eines Landes hinausreichen können und daß besonders der Transport radioaktiver Stoffe geradezu nach einer internationalen Regelung schreit, sch
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Dr. Franz Schmid OECE (Organisation Europeenne de Cooperation Economique) , Agence europeenne pour I'energie nucleaire, Paris
Springer-Verlag Wien GmbH
1961
Das Abkommen der Europäischen Kernenergieagentur (OECE) über die Haftpflicht auf dem Gebiet der Kernenergie Von
Dr. Franz Schmid OECE (Organisation Europeenne de Cooperation Economique), Agence europeenne pour I'energie nucIeaire, Paris
Springer-Verlag Wien GmbH 1961
ISBN 978-3-7091-4490-9 {eBook} ISBN 978-3-211-80595-4 DOI lO_lO07/978- 3-7091-4490-9 Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten Ohne ausdrückliche Genehmigung des Verlages ist es auch nicht gestattet, dieses Buch oder Teile daraus auf photomechanischem Wege (Photokopie, Mikrokopie) oder sonstwie zu vervielfältigen
(Sonderausgabe des in den "Juristischen Blättern", 82. Jahrgang, Heft 18/19 und Heft 20/21, veröffentlichten Beitrages)
Vorwort Die Europäische Kernenergieagentur (ENEA) wurde am 17. 12. 1957 durch eine Ratsentscheidung des Europäischen Wirtschaftsrates (OECE) gegründet. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern ist ein Spezialorgan der OE CE für Kernenergiefragen. Das leitende Organ der ENEA ist der Direktionsa usschuß für Kernenergie, der sich aus Vertretern der 18 Mitgliedstaaten der OECE zusammensetzt. Die USA und Kanada nehmen an seinen Arbeiten als assoziierte Mitglieder der OECE ebenfalls teil. Aufgabe der ENEA ist es, die Entwicklung der Kernenergie in Europa durch internationale Zusammenarbeit und internationalen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der OECE zu fördern. Sie dient ausschließlich friedlichen Zwecken, was durch das Abkommen vom 20. 12. 1957 über die Einrichtung einer Sicherheitskontrolle und eines internationalen Gerichtshofes ausdrücklich sichergestellt ist. Zur Verwirklichung einer europäischen Zusammenarbeit hat die ENEA bisher folgende internationale Gemeinschaftsunternehmen - an denen auch österreich beteiligt ist - gegründet: Die Europäische Gesellschaft für die chemische Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC) mit dem Sitz in Mol (Belgien), errichtet auf Grund eines Abkommens vom 20. 12. 1957; den Schwerwasser-Siedereaktor in Halden (Norwegen) und das gemeinsame Projekt eines Hochtemperaturreaktors in Winfrith Heath (England) . Eine weitere wichtige Funktion der ENEA ist die Ausarbeitung internationaler Normen, vor allem auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes, des Transportes und der Beseitigung radioaktiver Stoffe, der Versicherung und Haftpflicht. Das Abkommen über die Haftpflicht auf dem Gebiet der Kernenergie ist das Ergebnis einer nahezu dreijährigen zielbewußten Arbeit auf internationaler Ebene. Unmittelbar nach der Gründung der Agentur hat der Direktionsausschuß der ENEA eine Arbeitsgruppe von Juristen und technischen Experten mit der Ausarbeitung eines inter-
nationoalen Abkommens beauftragt. Nach langwierigen Verhandlungen auf Regierungsebene wurde das Abkommen am 29. 7. 1960 von allen OECE-Staaten mit Ausnahme Irlands und Islands unterzeichnet. Es wird nach erfolgter Ra
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