Diskriminierung Anti-diskriminierung
Das Buch befaßt sich mit einer Reihe von Problemen im Zusammenhang von Diskriminierung und untersucht Strategien der Antidiskriminierung. Die Beiträge sind aus dem 1. Symposium des Interdisziplinären Zentrums für Ethik an der Europa-Universität Viadrina F
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Springer Berlin Heidelberg New York Barcelona Budapest Hongkong London Mailand Paris Santa Clara Singapur Tokio
Jan C. Joerden (Hrsg.)
Diskriminierung Antidiskriminierung
,
Springer
Professor Dr. jur. Jan C. Joerden Europa-Universitiit Viadrina GroBe ScharrnstraBe 59 15230 Frankfurt (Oder)
ISBN-13: 978-3-540-61567-5 DOl: 10.1007/978-3-642-61193-3
e-ISBN-13: 978-3-642-61193-3
Die Deutsche Bibliothek - CIP·Einheitsaufnahme Diskriminierung - Antidiskriminierung 1 Jan C. Joerden (Hrsg.). - Berlin; Heidelberg; New York; Barcelona; Budapest; Hongkong; London; Mailand; Paris; Santa Clara; Singapur; Tokio, Springer, 1996 (Schriftenreihe des Interdiszipliniiren Zentrums fUr Ethik an der Europa-Universitat Viadrina Frankfurt (Oder)) ISBN·13: 978·3-540·61567·5 NE: Joerden, Jan C. [Hrsg.J Dieses Werle ist urheberrechtlich geschiitzt. Die dadurch begriindeten Rechte, insbesondere die der Ubersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der VervielfaItigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine VervielfaItigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils geltenden Fassung zuHissig. Sie ist grundslitzlich vergiitungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1996
Reprint of the original edition 1996 Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, daB solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten waren und daher von jedermann benutzt werden diirften. SPIN: 10529488
64/5 4 3 2 I 0 - Gedruckt auf sliurefreiem Papier
Vorwort Wiihrend das Grundgesetz for die Bundesrepublik Deutschland mit einer relativ engen Fassung des Diskriminierungsverbotes auszukommen meint (Artikel 3 Absatz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner re1igiosen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."), hat die Verjassung des Landes Brandenburg den Katalog verbotener Diskriminierungen in bewuJ3ter Erweiterung der grundgesetzlichen Vorschrift urn einige, heute mehr ins offentliche BewuJ3tsein geruckte Formen moglicher Diskriminierung ergiinzt; Artikel 12 Absatz 2 lautet: "Niemand darf wegen seiner Rasse, Abstammung, Nationalitiit, Sprache, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identitiit, seiner sozialen Herkunft oder Stellung, seiner Behinderung, seiner religiosen, weltanschaulichen oder politischen Dberzeugung bevorzugt oder benachteiligt werden." Es zeugt von gewachsener Sensibilitiit fur Probleme der Diskriminierung, wenn die Verjassung des Landes Brandenburg nicht nur