Gamma-Butyrolacton - eine Industriechemikalie als Droge

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REPORT


Narkose, Knockout, Rausch

Gamma-Butyrolacton – eine Industriechemikalie als Droge Michael Rath, Wasserburg-Gabersee

Gamma-Butyrolacton wird im Körper zu Gamma-Hydroxybutter­säure umgewandelt und führt zu bedrohlichen Intoxikationen und Abhängigkeitssyndromen, weshalb es eigentlich den Anforderungen für eine Unterstellung unter das Betäubungsmittelrecht entspricht. Andererseits ist es eine für die Industrie unverzichtbare Chemikalie. Es wird ein Weg vorgeschlagen, mit dem sowohl volkswirtschaftlichen als auch betäubungsmittelrechtlichen Belangen entsprochen werden könnte. Charakteristik der Substanz(en) 4-Hydroxybutansäure beziehungsweise Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) ist eng verwandt mit dem Neurotransmitter Gamma-Aminobuttersäure (GABA), zugleich aber auch ein eigenständiger Neurotransmitter im Säugetierkörper. GHB kann auch als Pharmakon oder Droge verwendet werden, wobei die Substanz durch unterschiedliche missbräuchliche Verwendungen in den letzten Jahren immer wieder auch in die Schlagzeilen geraten ist. Gamma-Hydroxybutyrat beziehungsweise Gamma-Butyrolacton (GBL) ist chemisch eng mit GHB verwandt und wird nach Aufnahme in den Körper rasch in GHB umgewandelt. GHB ist beinahe geschmacks- und geruchslos, GBL hingegen schmeckt seifig, salzig, lösungsmittelähnlich. GHB ist nur verschreibungspflichtig verfügbar, in oraler Form als Suspension mit der Indikation Narkolepsie (Xyrem®), dabei dann allerdings rechtlich als Betäubungsmittel beziehungsweise intravenös applizierbar als (inzwischen allerdings kaum noch eingesetztes) OP-Narkotikum (Somsanit®); hier bestehen daher deutliche Hürden. GBL hingegen ist – rechtlich gesehen – eine nur wenig reglementierte Industriechemikalie mit einem extrem

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breiten Anwendungsspektrum. GBL wird als Reinigungs- und Speziallösungs­ mittel ebenso eingesetzt wie als Grundstoff in der Medikamentenherstellung und für die Produktion von Unkrautvernichtungsmitteln. Die Jahresproduktion in Deutschland liegt bei etwa 50.000 Tonnen [1], Marktführer in Deutschland wie in Europa ist der Konzern BASF. Für die missbräuchliche Verwendung als Sucht- oder Rauschmittel beziehungsweise als sogenannte K.o.-Tropfen wird GBL – vorbei am Monitoring, der freiwilligen Selbstkontrolle der Industrie – meist über das Internet bezogen, wo es offiziell als Reinigungs- oder Lösungsmittel leicht zu bekommen ist. Der Preis für einen Liter liegt bei etwa 70 €, für einen Rausch werden nur 1–2 Milliliter benötigt. Je nach Dosis sind Euphorie, Entspannung, Enthemmung. Wahrnehmungsintensivierung, Rededrang („Laberflash“) möglich, außerdem löst die Substanz ein starkes Bedürfnis nach körperlicher Nähe und Sexualität aus [2, 3, 4]. Bei höheren Dosierungen sind somnolente bis komaähnliche Zustände möglich, im Extremfall auch Tod durch Atemdepression. Bradykardien, Hypothermien, psychomotorische Unruhezustände und delirante Syndrome können ebenfalls auf-

treten. Typisch ist außerdem eine Amnesie nach Einnahme der Substanz [5]. Aufgrund dieses Wirkungsprofils war GHB als Narkotikum beziehungsweise Anästhetikum nur