Rehabilitation, Kur, Gesundheitsvorsorge Aktiv

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REPORT


ÖGR-Jahrestagung 2018

Rehabilitation, Kur, Gesundheitsvorsorge Aktiv Restitutio ad Optimum und Prävention

©©Klinikum Austria Gruppe

FF Das österreichische Sozialsystem

Prim. Dr. Christian Wiederer, Klinikum am Kurpark Baden für Orthopädie und Rheumatologie

bietet in Folge von akuten und chronischen Erkrankungen und nach Operationen Maßnahmen zur Nachsorge im Sinne der stationären oder ambulanten Rehabilitation an. Als Vorsorgemaßnahmen stehen Kuraufenthalte und in den letzten Jahren die modifizierte Form der Kur, die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) als freiwilliges Angebot der Sozialversicherungen zur Verfügung. Die wichtigste Zielsetzung der GVA ist die Lebensstilmodifikation als aktiver Beitrag der Betroffenen zur Krankheitsprävention.

©©KatarzynaBialasiewicz/Getty Images/iStock

Grundlagen der Rehabilitation Inhalt und Zielsetzung der Rehabilitation sind in der Definition der Weltgesundheitsorganisation schon 1981 festgelegt worden, die lautet: „Rehabilitation umfasst den koordinierten Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität zur weitestgehenden unabhängigen Partizipation in allen Lebensbereichen,

Abb. 1 8 Die häufigsten Zuweisungsgründe zu einer Rehabilitation sind Probleme mit dem Stütz- und Bewegungsapparat

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rheuma plus 2 · 2019

damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.“ Wegweisend in dieser Begriffserklärung sind einerseits der multimodale Maßnahmenkatalog, andererseits aber vor allem die Ziele Eigenaktivität und die möglichst selbständige Teilhabe am täglichen Leben. Phasenmodell Im gängigen Phasenmodell der Rehabilitation unterscheiden wir einen mehrstufigen Aufbau mit insgesamt vier möglichen Teilphasen. Die Phase I umfasst die Frühmobilisation im Akutkrankenhaus, während die Phase II stationäre und ambulante Anschlussheilverfahren beinhaltet. In der III. Phase werden ambulante Rehabilitationsmaßnahmen zur Festigung der Therapieerfolge der Phasen I und II durchgeführt. Die Phase IV schließlich ist die langfristige Nachsorge im Sinne der Heimtherapie und des Trainings, die außerhalb des Sozialversicherungsbereichs in Fitnessbereichen, Vereinen und Selbsthilfegruppen stattfindet. Rehabilitationsverfahren können bei Indikationen des Stütz- und Bewegungsapparates, des Herz-Kreislaufsystems, der Psyche und der Lunge, sowie bei neurologischen, onkologischen und Stoffwechselerkrankungen und bei Zustand nach Amputationen beantragt werden. Derzeit im Aufbau ist die Kinderrehabilitation mit fünf Zentren österreichweit. Stationäre Rehabilitationsaufenthalte dauern in der Regel je nach Indikation 22 bis 29 Tage und bieten die Möglichkeit zur Aufenthaltsverlängerung um bis zu 14 Tagen. Spezielle Fragestellungen wie Querschnittläsionen oder Schädel-Hirn-Traumata können in den Rehabilitationszentren der AUVA über mehrere Monate stationär behan-

delt und so die Patienten auf die Rückkehr in den Alltag