Report
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Redaktion: Helmut Reimer
Report BvD begrüßt Beirat zum Beschäftigtendatenschutz im BMAS Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt in einer Mitteilung vom 03. Juli 2020 die Einberufung des neuen Beirats zum Beschäftigtendatenschutz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Das 14-köpfige Expertengremium unter Vorsitz der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin soll bis zum Jahresende Empfehlungen bezüglich der Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz erarbeiten. Besonderen Klärungsbedarf sieht der BvD unter anderem bei der Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis, einer pragmatischen Regelung der Informationspflichten sowie der Rolle der Datenschutzbeauftragten in ihrer Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Genauere Betrachtung verdient zudem das Spannungsfeld, in dem sich Datenschutzbeauftragte bewegen. Einerseits sind sie dem Verantwortlichen gegenüber zu Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet (vgl. Art. 38 Abs. 5 DSGVO), andererseits fungieren sie als Ratgeber für Betroffene, in diesem Fall für Beschäftigte (vgl. § 6 Abs. 5 BDSG i.V.m. § 38 Abs. 2 BDSG). Für die praktische Arbeit der Datenschutzbeauftragten sind noch weitere Aspekte von Bedeutung. So bedarf es einer Klärung des Umfangs der auf Basis des Arbeitsvertrags zulässigen Verarbeitungstätigkeiten sowie eine Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen. Bei internationalen Konzernen mit Hauptsitz außerhalb der EU ist zudem die grenzüberschreitende Übermittlung von Beschäftigungsdaten innerhalb des Konzerns regelungsbedürftig. Themen wie die Einführung einer digitalen Personalakte, berufliche Wiedereingliederungsprozesse, die Überwachung von Beschäftigten unter besonderen Umständen und Background-Checks zu Bewerbern. „Es ist aus unserer Sicht durchaus sinnvoll, die Öffnungsklausel in der Datenschutzgrundverordnung zu nutzen, um mit nationalen Normen den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland transparenter und sicherer zu gestalten“, so BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing. „Damit ist nicht nur den Beschäftigten geholfen. Denn je konkreter die Regelungen ausgestaltet sind, desto mehr Rechtssicherheit besteht auch für die verantwortlichen Unternehmen und die für sie tätigen Datenschutzbeauftragten.“
Vorinstallierte Adware auf Smartphones macht Löschen bösartiger Dateien unmöglich Eine am 06.Juli 2020 veröffentlichte Kaspersky-Analyse1 [1] von Angriffen auf mobile Geräte zeigt, dass 14,8 Prozent der Anwender, die im Jahr 2019 Ziel von Malware oder Adware waren, auch zum Opfer einer Infektion der Systempartition wurden. Die gravierende Folge: Die Löschung bösartiger Dateien ist in diesem Fall nicht möglich. 1 https://securelist.com/pig-in-a-poke-smartphone-adware/97607/
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Darüber hinaus spielen hier auch vorinstallierte Standardapplikationen eine Rolle: Je nach Marke des Smartphones schwankt das Risiko nicht löschbarer Anwendungen bei Billiggeräten zwischen einem und fünf Prozent, im Extremfall bis zu 27 Prozent. Eine Infektion der Systempartition birg
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