Report
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Redaktion: Helmut Reimer
Report BfDI in Executive Comitee der Global Privacy Assembly gewählt Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, wurde am 15. Oktober 2020 in das Leitungsgremium der internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten, die Global PrivacyAssembly (GPA), gewählt. Professor Kelber freut sich über das Vertrauen seiner fast 140 internationalen Kolleginnen und Kollegen: „In der vernetzten Welt von heute müssen wir gemeinsame Lösungen finden. Durch die Wahl haben wir die Chance, auch unsere europäischen Positionen und Sichtweisen einzubringen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die GPA zukünftig eine noch wichtigere Stimme in der globalen Debatte um den Datenschutz wird.“ Passend hierzu einigten sich die Teilnehmer der 42. Versammlung darauf, zukünftig auch außerhalb der Konferenz gemeinsame Statements zu wichtigen globalen Datenschutzthemen zu veröffentlichen. In einer weiteren Entschließung fordert die GPA datenschutzfreundliche Lösungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie, beispielsweise bei der Kontaktnachverfolgung. Zusammen mit Hong Kong, Kolumbien und Großbritannien brachte der BfDI eine Entschließung auf den Weg, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an Bedingungen knüpft. Wenn personenbezogene Daten von einem KI-System verarbeitet werden, soll dies unter anderem transparent und diskriminierungsfrei sein. In Zweifelsfällen solle eine zusätzliche Kontrolle durch Menschen erfolgen. Professor Kelber ist der erste deutsche Datenschutzbeauftragte, der seit dem förmlichen Bestehen dem Executive Comitee angehört. Er wurde einstimmig gewählt. Die Mitglieder werden für zwei Jahre bestimmt und können einmalig wiedergewählt werden. Weitere Informationen unter https://globalprivacyassembly.org Die Entschließungen der 42. GPA finden Sie unter: http://globalprivacyassembly.org/document-archive/adopted-resolutions/
„Security by Design“ – Konzept für Informationssicherheit und Datenschutz im Produktlebenszyklus Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) veröffentlichte am 25. August 2020 eine Handreichung zur Umsetzung des Konzeptes „Security by Design“. Die Publikation richtet sich an Hersteller, Anbieter und Betreiber. Die „Security by Design“-Prinzipien sind in den gesamten Produktlebenszyklus zu integrieren – von der ersten Idee bis zum Erreichen des „End-of-Life“ eines Produktes. In der Umsetzungsverantwortung stehen alle am Produkt beteiligten Unternehmensbereiche, wie beispielsweise Produktmanagement, Entwicklung, Beschaffung, Fertigung, Vertrieb, Logistik, Service sowie die IT-Sicherheits- und Datenschutzverantwortlichen.
DuD • Datenschutz und Datensicherheit
12 | 2020
Rolf Blunk, Leiter des TeleTrusT-AK „Security by Design“: „Das Konzept sieht vor, dass Sicherheitsanforderungen bereits zu Beginn des Entwicklungsprozesses systematisch ermittelt und berücksichtigt werden, um spätere Aufwände zur Behebung von Sicherheitslücken zu verhindern oder zu minimieren.“ Die TeleTrusT-Publikation vermittelt ein Grundve
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