Solidarische Hilfe?
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Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession
Solidarische Hilfe? Kinderrechte als Leitlinie Sozialer Arbeit Viele, die in der Sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sehen in den Kinderrechten einen möglichen Ausweg aus manchen für diese Profession typischen Dilemmata. Wie lässt sich eine Freiwillige Erziehungshilfe so gestalten oder wie kann ich als Verfahrensbeistand beim Familiengericht so agieren, dass ich die Kinder nicht bevormunde? Wie treffe ich im Jugendamt beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch eines Kindes in der Familie eine Entscheidung, die dem besten Interesse des Kindes zumindest nahekommt und seinem Wohl dient? Wie verhalte ich mich in der Kita gegenüber einem Kind, das sich weigert, bei kaltem Wetter eine warme Jacke anzuziehen, wenn alle zum Spielen ins Freie gehen oder ein gemeinsamer Ausflug ansteht? Wie gehe ich als Streetworker mit Jugendlichen um, die lieber auf der Straße als in einer Pflegefamilie oder im Heim leben wollen?
W
eder aus der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) noch aus Gesetzen, die wesentliche Grundsätze dieser Konvention übernommen haben, kann ich direkt ableiten, wie ich mich in solchen oder vergleichbaren Situationen verhalte. Ich komme nicht umhin, etwa das Recht eines Kindes, nicht diskriminiert zu werden (Art. 3 KRK), oder das Recht eines Kindes, seine Meinung bei Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen (Art. 12 KRK), in die spezifische Situation zu „übersetzen“, in der meine Entscheidung ansteht. Bei dieser Übersetzung kommen verschiedene Bewertungsmaßstäbe und Grundhaltungen ins Spiel, aber auch rechtliche Verpflichtungen, denen ich „von Amts wegen“ unterliege. Dabei ergeben sich Widersprüche, auch in mir selbst, die nicht einfach aufzulösen sind. Sie können so weit gehen, dass ich mich fragen muss, ob ich in der „Funktion“, die ich von Berufs wegen ausübe, noch in hinreichendem Maße dem Grundgedanken der
Manfred Liebel1,2 Berlin, Deutschland
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Fachhochschule Potsdam, Potsdam, Deutschland
Dr., Prof. a.D. für Soziologie an der Technischen Universität Berlin, Mitgründer und Schirmherr des weiterbildenden Masterstudiengangs „Childhood Studies and Children’s Rights“ an der Fachhochschule Potsdam. [email protected]
Zusammenfassung Der Autor zeigt an Beispielen aus der Praxis der Sozialarbeit, dass Kinderrechte nur dann als Leitlinie einer solidarischen Praxis dienen können, wenn der Lebenskontext der Kinder und ihre Sichtweisen beachtet werden und sie die Möglichkeit haben, das „letzte Wort“ zu behalten.
Schlüsselwörter Kinderrechte, Machtverhältnisse, Handlungsdilemmata, Solidarität, Korczak
Kinderrechte Genüge tun kann. Es ist also nicht damit getan, die Soziale Arbeit insgesamt als eine Menschenoder Kinderrechtsprofession zu verstehen (kritisch dazu Aner/Löffler und Scherr in diesem Schwerpunkt). Stattdessen muss ich mich genauer fragen, was dies in einer konkreten Situation bedeutet und wie es um die Möglichkeiten und Grenzen meines beruflichen Handelns steht.
Menschenrechte als Stachel Aber die Menschenrechte im Allgeme
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