Sonstige Regelungen

Die Versetzung des Arbeitnehmers von einem Arbeitsort an einen anderen ist vom Codice Civile im Art. 2103 CC – abgeändert vom Art. 13 des Gesetzes Nr. 300/1970 oder Statuto dei lavoratori – geregelt.

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Arbeitsrecht in Italien Überblick über das italienische Arbeitsrecht nach den Job-Act-Regelungen für Unternehmer, Anwälte und Berater

Arbeitsrecht in Italien

Rodolfo Dolce • Doriana de Luca

Arbeitsrecht in Italien Überblick über das italienische Arbeitsrecht nach den Job-Act-Regelungen für Unternehmer, Anwälte und Berater

Rodolfo Dolce Doriana de Luca Frankfurt, Deutschland

ISBN 978-3-658-12631-5   ISBN 978-3-658-12632-2 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-12632-2 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer Gabler © Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt ins­ besondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikro­verfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Waren­zeichenund Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Der Verlag, die Autoren und die Herausgeber gehen davon aus, dass die Angaben und Informationen in diesem Werk zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig und korrekt sind. Weder der Verlag noch die Autoren oder die Herausgeber übernehmen, ausdrücklich oder implizit, Gewähr für den Inhalt des Werkes, etwaige Fehler oder Äußerungen. Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Springer Gabler ist Teil von Springer Nature Die eingetragene Gesellschaft ist Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

Vorwort

Das klassische italienische Arbeitsrecht war von einem starken Statusschutz des Arbeitnehmers geprägt. Das liegt zum einen an der starken Stellung der Gewerkschaften in der Zeit des italienischen Wirtschaftsbooms in den 60er und 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts, an den an allen Regierungen unmittelbar oder mittelbar beteiligten Linksparteien („compromesso storico“), aber auch an der italienischen Mentalität. Der Arbeitsuchende suchte kein „lavoro“, sondern einen „posto“, also eine Stelle und keine Arbeit. Diese Stelle sollte dann eine Stelle fürs Leben sein. Die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt war sehr gering. Damit soll nicht gesagt werden, dass in Italien weniger gearbeitet wird (und wurde) als in Deutschland, in der Regel ist das Gegenteil der Fall. Jeder, der im deutsch-italienischen Geschäftsverkehr tätig ist, weiß das. Italienische Angestellte verlassen selten vor 18:00/19:00 Uhr ihr Büro und wundern sich, dass die Deutschen aufgrund der flexiblen Urlaubsgewährung ständig im Urlaub sind. In Italien sind die Ferien auf den Urlaubsmonat August konzentriert. Mit dem Vorrücken der verschiedenen Wirtschaftskrisen, die Anfang des neuen Jahrtau