Untergrenzen oder Personalbemessung in der Pflege

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Jahn Department für Innere Medizin, AG Versorgungsforschung, Pflege im Krankenhaus, Universitätsmedizin Halle (Saale), Halle (Saale), Deutschland

Untergrenzen oder Personalbemessung in der Pflege Es ist nicht nur die Erkenntnis aus der aktuellen COVID-19-Pandemie; sondern seit Jahren spürbar: Der Pflegenotstand nimmt zu. In der aktuellen Situation wird nur noch einmal überdeutlich, wie groß der Notstand ist und wie angewiesen wir auf eine bedarfsgerechte Pflegepersonalausstattung sind, damit die Versorgung der Patienten abgesichert werden kann. In 2 aktuellen Positionspapieren „Mehr PflegeKRAFT 2.0 – Pflege ist mehr als systemrelevant“ des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus [1], und auch in der 4. Ad-hoc-Stellungnahme „CoronavirusPandemie: Medizinische Versorgung und patientennahe Forschung in einem adaptiven Gesundheitssystems“ der Leopoldina [2] wird neben anderen Maßnahmen auch zur Lösung des Personalmangels die Einführung einer einheitlichen Personalbemessung gefordert. Warum wird das als Lösung gesehen? Womit kann die Personalbemessung erfolgen? Wie stehen dazu die Pflegepersonaluntergrenzen? Die aktuelle angespannte Personalsituation in der Pflege ist aber nicht die erste Situation dieser Art. In den 1980erJahren gab es ebenfalls einen Pflegenotstand in den deutschen Krankenhäusern. Nach massiven Protesten hunderttausender Pflegefachpersonen lenkte der damalige Gesundheitsminister Horst Seehofer ein und brachte ein Personalbemessungsverfahren auf den Weg, die Pflegepersonalregelung (PPR). Diese wurde 1993–1995 verpflichtend eingeführt und bereits 1996 wieder ausgesetzt, weil sie mit 52.000 Stellen deutlich mehr Bedarf ergab, als erwartet worden war [3]. Die

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Der Onkologe 11 · 2020

PPR wurde jedoch auch nach Aussetzung in vielen Einrichtungen weiter zur internen Personalsteuerung verwendet und ist u. a. Grundlage für die Kalkulation der Pflegepersonalkosten und weiterer Kosten in den Diagnosis Related Groups (DRG) oder Fallpauschalen [3, 4]. Mitte der 2000er-Jahre läutete die Einführung der DRG den Paradigmenwechsel in der Krankenhausfinanzierung ein. Die marktwirtschaftliche Orientierung führte im Zusammenwirken mit einigen anderen Faktoren (z. B. unzureichende Investitionskostenfinanzierung der Bundesländer) v. a. zu einem Abbau von Pflegepersonal [5]. Das Personalbudget für die Pflege musste herhalten, um die finanziellen Löcher zu stopfen und ausgeglichene Zahlen in den Bilanzen zu erreichen. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurden unter Gesundheitsminister Spahn nun über die Ausgliederung des Pflegepersonalbudgets und die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) Maßnahmen zur Gegensteuerung beschlossen. Die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten – und die damit vollzogene Rückkehr zur vollständigen Deckung der Kosten für das Pflegepersonal – kann, wenn dies um eine einheitliche und bedarfsgerechte Personalbemessung ergänzt wird, tatsächlich einen Ausbau der Pflegestellen bewirken. Die Umsetzung der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegten P