Verbandmitteldefinition vom G-BA geregelt

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Verbandmitteldefinition vom G-BA geregelt Welche Konsequenzen hat dies für die Versorgung?  Mit Beschluss vom 20. August 2020 definierte der G-BA-Ausschuss die Abgrenzung von „Verbandmitteln“ zu „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ auch, welche Verbandmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können. Welche Konsequenzen hat der Beschluss für Therapeuten und Patienten?    Christine von Reibnitz

ZUSAMMENFASSUNG Der im SGB V garantierte Anspruch von Patienten auf die Versorgung mit Verbandmitteln ist ein hohes Gut und Teil der notwendigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Praxis. Der Gesetzgeber hat nun diesen Bereich der Versorgung neu geregelt. Der G-BA hat mit Beschluss vom 20. August 2020 erstattungsfähige Verbandmittel von so genannten sonstigen Produkten zur Wundbehandlung abgegrenzt. Danach sollen bestimmte antimikrobielle Wundauflagen weitgehend nur noch als Verbandmittel erstattungsfähig sein, wenn sie in der Wundauflage wirken – aber nicht an der Wundkontaktschicht oder in der Wunde. Die Neudefinition des Begriffs Verbandmittel hat unmittelbare Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wie soll künftig einer guten Patientenversorgung mit effektiver Wundheilung und verbesserten Lebensqualität der betroffenen Patienten sichergestellt werden? Schlüsselwörter: Wundversorgung, Verbandmittel, chronische Wunde, SGB V

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ehr als 2,7 Millionen Menschen sind in Deutschland auf eine Versorgung mit bislang erstattungsfähigen Verbandmitteln angewiesen. Davon leiden rund 900.000 Menschen an chronischen Wunden mit einem oftmals komplexen Versorgungsbedarf. Im Durchschnitt vergehen in Deutschland 3,5 Jahre, bis ein Patient mit einer chronischen Wunde fachärztlich behandelt und einer adäquaten Therapie zugeführt wird. Eine Wunde, die nach acht Wochen nicht abgeheilt ist, wird als „chronisch“ bezeichnet. Unabhängig von dieser zeitlichen Definition gibt es Wunden, die von Beginn an als chronisch anzusehen sind, da ihre

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Behandlung eine Therapie der weiterhin bestehenden Ursache erfordert. Hierzu gehören beispielsweise das diabetische Fußsyndrom, Ulcus cruris venosum, Wunden bei PAVK oder Dekubitus. Bei der Versorgung der Patienten arbeiten Vertragsärzte, Krankenhäuser, Pflegefachkräfte, Wundexperten, Podologen, Homecare Unternehmen, Hilfsmittellieferanten, Hersteller von modernen Verbandmitteln sowie Fachverbände und Krankenkassen zusammen, um die Wunden zu versorgen und die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig zu verbessern. Ein unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Behandlung und der Pflege ist die Versorgung mit geeigneten Verbandmitteln in einem interprofessionellen Versorgungssetting.

Moderne Wundauflagen senken die Therapiekosten und verbessern die Lebensqualität Die Herausforderungen für eine interprofessionelle Versorgung im Bereich von chronischen und/oder palliativen Wunden sind hoch. Offene Wunden sind meist mit starken Schmerzen verbunden und teils lebensgefährlich. Die