Vermittlung postmortal gespendeter Lebern

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REPORT


hmel Eurotransplant International Foundation und Universität Gent, Leiden

Vermittlung postmortal gespendeter Lebern Derzeitige Allokationsregeln und -algorithmen

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Der Chirurg 5 · 2013

ßeren Zahl von Patienten auf der Warte­ liste für jede Spenderniere ein bez. der Gewebeeigenschaften und anderer Cha­ rakteristika gut passender Empfänger ge­ funden werden könnte. Zudem sollte die – durch die Kooperation bedingte – grö­ ßere Zahl der Spender die Chance auf ein geeignetes Spenderorgan in hochdringli­ chen Situationen verbessern. Schließlich sollte der Organaustausch den Verlust von Spenderorganen verhindern, wenn im eigenen Zentrum bzw. Land kein ge­ eigneter Empfänger für ein Spenderorgan gefunden werden kann. Diese Ziele wur­ den mit so großem Erfolg erreicht, dass schon kurz nach der Gründung immer mehr Zentren dieser Kooperation beitra­

Richtlinien für die Organvermittlung Die Stiftung Eurotransplant Internatio­ nal (ET) wurde 1967 durch den nieder­ ländischen Immunologen Jon van Rood gegründet – zunächst nur für den Aus­ tausch von Spendernieren. Seine Hypo­ these war, dass durch die Zusammen­ arbeit ­mehrerer Transplantationszentren die Ergebnisse der Transplantationen ver­ bessert werden könnten, da mit einer grö­

2500 Transplantation - postmortaler Spender Transplantation - Lebendspender Neuaufnahmen auf die Warteliste

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Durch die mutmaßlichen Manipulatio­ nen von Empfängerdaten in verschiede­ nen deutschen Transplantationszentren sind die Allokationsregeln für die Leber­ transplantation in den Fokus der Öffent­ lichkeit gerückt. Die nachfolgende Über­ sicht erläutert daher die derzeit gültigen

Verteilungsregeln für postmortal gespen­ dete Lebern in Deutschland sowie die ak­ tualisierten Regeln hinsichtlich der Emp­ fänger auf der Warteliste.

Anzahl der Patienten

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in ihren Leitsätzen zur Transplantation [1] festgestellt, dass für den Fall, dass die gespendeten Organe nicht den klinischen Bedarf abdecken, transparente Verteilungsregeln für die Spenderorgane angewandt werden sollten, die auf medizinischen Kriterien und ethischen Normen beruhen. Die Daten zur Entwicklung der Wartelisten zur Organtransplantation einerseits und der Anzahl der Organangebote andererseits zeigen deutlich, dass die Spenderzahlen derzeit keineswegs hinreichend sind, um alle Patienten auf den Wartelisten zeitnah mit einem Spenderorgan zu versorgen. So standen im Jahr 2012 in Deutschland 1924 Neuaufnahmen auf die Warteliste zur Lebertransplantation gerade einmal 1097 Lebertransplantationen gegenüber, von denen 80 mit einem Lebendspender durchgeführt wurden (. Abb. 1). Daher sind Regeln sowohl für die Aufnahme eines Empfängers auf die Warteliste zur Transplantation als auch für die Zuteilung der Spenderorgane an diese Empfänger unerlässlich.

Jahr

Abb. 1 8 Neuaufnahmen auf die Warteliste zur Lebertransplantation vs. Anzahl der Transplantationen – Deutschland 2000–2012