Zur Umsetzung gut gewappnet

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REPORT


SAPV-Rahmenvereinbarung in Westfalen-Lippe

Zur Umsetzung gut gewappnet Der Berufsverband der Palliativmediziner in Westfalen-Lippe (BVPM) sieht wie die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) eine ­potenzielle Konzentration auf Ballungsgebiete durch hochspezialisierte SAPV-Strukturen kritisch. Einer damit einhergehenden „Landflucht“ kann nur durch eine hausärztliche Orientierung in zukünftigen SAPVVerträgen entgegengetreten werden.

I Unsere Ziele sind: — Qualitätsindikatoren in der ambulanten Palliativmedizin zu definieren und weiterzuentwickeln, — Betroffene und Angehörige über die Möglichkeiten einer fachgerechten palliativmedizinischen Versorgung zu informieren, — die Diskussion über ethische und rechtliche Fragestellungen am ­Lebensende anzustoßen und zu ­vertiefen, — ein langfristiger Kulturwandel im ­Umgang mit Tod und Sterben. Berufsverband der Palliativmediziner in Westfalen-Lippe e.V. Geschäftsstelle: Sabine Schäfer Meyerbeerstraße 33 48163 Münster Tel. 02 51 / 5308-9960 E-Mail: [email protected] Öffentlichkeitsarbeit: PD Dr. med. Eberhard A. Lux Klinik für Schmerz- und Palliativmedizin am Klinikum St.-Marien-Hospital Lünen Telefon: 02306 77-2920 Fax: 02306 77-2921 E-Mail: [email protected] www.bv-palliativmediziner.de

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n Ihrer Rundmail vom 20. Juli 2020 hat nun auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) den vorläufigen Verhandlungsstand hin zu einer SAPV-Rahmenvereinbarung publiziert, auf deren Grundlage eine bundeseinheitliche Regelung einer ambulanten und spezialisierten Palliativversorgung (SAPV) in Deutschland fußen soll. Auch wenn der Vorstand der DGP als Vertreter einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft nicht unmittelbar am Verhandlungstisch saß, wurde der vorliegende Entwurf doch ganz wesentlich durch die DGP geprägt.

SAPV-Verträge: hausärztliche Orientierung präferieren Auch die DGP befürchtet zur Gewährleistung einer sehr effektiven Leistungserbringung die vorrangige Entwicklung der SAPV in Ballungszentren und damit einhergehend eine „Landflucht“. Eine Befürchtung, die von Seiten unseres Berufsverbandes geteilt wird. Unsere Position ist dabei sehr klar, hausärztliche Orientierung auch in zukünftigen SAPV-Verträgen zu präferieren. Die offensichtlich durch die DGP gewünschte Einbindung einer psychosozialen Berufsgruppe in das SAPV-Team wird zunächst nicht Gegenstand der SAPV-Rahmenvereinbarung sein, in der Zukunft wird aber möglicherweise der Gesetzgeber über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) diese Forde-

rung evident werden lassen. Aus Westfalen-Lippe kommt zu diesem Thema durchaus Zustimmung, wenngleich eine Umsetzung nur dann gelingen kann, wenn eine auskömmliche Finanzierung gegeben ist. Inwieweit dann geeignetes Personal zu finden sein wird, bleibt offen. Sehr eindeutig macht der Entwurf der SAPV-Rahmenvereinbarung darauf aufmerksam, dass die Teamstrukturen in der SAPV-Versorgung gestärkt werden müssen und zur Professionalisierung eines SAPV-Teams auch Palliativmediziner tätig werden sollen, die schwerpunktmäßig Palliativversorgung betreiben. Dies