Bedeutung und Wirkung von Schriftformklauseln Eine Untersuchung mit

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REPORT


Bedeutung und Wirkung von Schriftformklauseln Eine Untersuchung mit Bezug auf Individualvereinbarungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen unter Einbeziehung des schweizerischen Rechts, des amerikanischen UCC sowie des UN-Kaufrechts

Siegfried Breitling

Centaurus Verlag & Media UG 1994

Die Deutsche Bibliothek- CIP-Einheitsaufnahme Breitling, Siegfried: Bedeutung und Wirkung von Schriftformklauseln :eine Untersuchung mit Bezug auf Individualvereinbarungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen unter Einbeziehung des schweizerischen Rechts, des amerikanischen UCC sowie des UN-Kaufrechts / Siegfried Breitling.- Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges., 1994 (Reihe Rechtswissenschaft ; BT 170) Zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 1993 ISBN 978-3-89085-904-0 ISBN 978-3-86226-298-4 (eBook) DOI 10.1007/978-3-86226-298-4 NE:GT

ISSN 0177-2805 Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung sowie der Übersetzug, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Venrendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. © CENTAURUS -Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Pfaffenweiler 1994 Satz: Vorlage des Autors

"Nur die Schrift, nicht das Wort, entkräftet die Schrift. " (Johann Caspar Bluntschli, Erläuterungen zu § 917 des Zürcherischen Privatrechtlichen Gesetzbuches, 1855)

INHALTSVERZEICHNIS

SCHRIFTTUM .................................................... XV ABKÜRZUNGEN ............................................... XXX

EINLEITUNG ....................................................................

1

ERSTERTEIL SCHRIFTFORMKLAUSELN IN INDIVIDUAL VEREINBARUNGEN

A.

BEDEUTUNG UND RECHTLICHE BEHANDLUNG VON SCHRIFTFORMKLAUSELN IN RECIITSPRECHUNG UND RECIITSWISSENSCHAFTLICHEM SCHRIFITUM ............... 7

§ 1.

ABGRENZUNG DER SCHRIFTFORMKLAUSEL VON ANDEREN FORMVEREINBARUNGEN ............................. 7

A. Abschlußklausel ................................................. 10 B. Schriftformklausel .............................................. 10 C. Interessenlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

I. Interessen der Vertragsparteien ......................... 13 1. Zweck des Formgebots ................................ 14 2. Einzelne Zwecke ........................................ 15 a) Inhaltsklarheit ............................................ 15 b) Beweissicherung .. . .. .. . .. .. . .. .. . .. . . . . . .. . .. . . .. .. .. .. . 16 c) Übereilungsschutz .. . . .. . . . .. . . . . . .. . . . .. . . . . . . . . . .. . . . . . 16 d) Erkennbarkeit für Dritte.. .. . .. .. .. .. .. .. .. . . .. .. . .. .. .. 16

VIII 3. Fehlen einer Bestimmung der Folgen bei Nichtbeachtung vereinbarter Formvorschriften . . . . . . . . . . 16 II. Zweck der gesetzlichen Regelung ...................... 17 III. Kongruenz von Parteiinteressen und Gesetzeszweck .....................................