CMD-Screening ist wichtig
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Ingrid Peroz1 · M. Oliver Ahlers2,3 · Alfons Hugger4 · Bruno Imhoff5 · Matthias Lange6 · Christian Mentler7 · Peter Ottl8 · Anne Wolowski9 1
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Abteilung für Zahnärztliche Prothetik, Alterszahnmedizin und Funktionslehre, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Berlin, Deutschland 2 CMD-Centrum Hamburg-Eppendorf, Hamburg, Deutschland 3 Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Poliklinik für zahnärztliche Prothetik, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg, Deutschland 4 Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik, Düsseldorf, Deutschland 5 Köln, Deutschland 6 Berlin, Deutschland 7 Dortmund, Deutschland 8 Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde, Klinik und Polikliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde „Haus Moral“, Universität Rostock, Rostock, Deutschland 9 Poliklinik für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien, Münster, Deutschland
CMD-Screening ist wichtig Leserbrief zu Türp JC, Schindler HJ (2020) Screening für kraniomandibuläre Dysfunktionen. Schmerz 34: 13–20. https://doi.org/10.1007/s00482-01900432-1
Erwiderung Türp JC, Schindler HJ (2020) Nach Patienten fischen? Schmerz. https://doi.org/10.1007/ s00482-020-00490-w
Die Autorengruppe und der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) haben den Artikel zur Kenntnis genommen. Er verkennt Bedeutung und Zielsetzung des CMD-Screenings der DGFDT, welches auf der Basis eines ExpertInnenkonsensus entwickelt wurde.
Entstehung Seitens der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) wurde im Rahmen des Projekts „Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde“ ein zweistufiges Diagnostikkonzept (erst Basisdiagnostik, dann erweiterte Diagnostik) für alle Gebiete der Zahn-, Mund- und Kiefer-
heilkunde und somit auch für die CMDDiagnostik beschlossen [1]. Als Basisdiagnostik wird das CMD-Screening verstanden. Ergibt das Screening, das z. B. bei einem neu aufgenommenen Patienten oder vor (umfangreichen) definitiven Therapiemaßnahmen (z. B. prothetischrestaurative Therapie, Kieferorthopädie, Implantologie, MKG-Chirurgie, orthognathe Chirurgie) angezeigt ist, Hinweise auf das Bestehen einer CMD, sollte anschließend eine erweiterte Untersuchung (z. B. klinische Funktionsanalyse) durchgeführt werden.
Zielsetzung Das CMD-Screening wird aus medizinischen (Verbesserung der Patientensicherheit) und juristischen Gründen (Absicherung des Behandlers insbesondere vor Beginn einer umfangreichen definitiven Therapie) durchgeführt.
Juristische Bedeutung Die Autoren Schindler und Türp kommen zu dem Schluss, dass ein CMDScreening unnötig sei, da Patienten bei bestehendem Schmerz und/oder eingeschränkter Kieferöffnung von selbst darauf hinweisen und die weiterführende Diagnostik auslösen. Dieses Fazit steht im Widerspruch zur oberlandes-
gerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 04.07.2014, Az.: 26 U 131/13, und OLG München, Urte
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