Die Bedeutung der unterschiedlichen Kundenkategorien

Seit dem 1. November 2007 sind von allen Sparkassen und Banken neue gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften anzuwenden. Es handelt sich dabei um Vorgaben der MiFID, die in Deutschland durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgeset

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REPORT


Birgit Rost

6.1 Hintergrund Seit dem 1. November 2007 sind von allen Sparkassen und Banken neue gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften anzuwenden. Es handelt sich dabei um Vorgaben der MiFID, die in Deutschland durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) umgesetzt wurden. Die Regelungen verfolgen in erster Linie die folgenden Ziele: o o o

Erhöhung der Markttransparenz für den Kunden, Schaffung eines europaweit einheitlichen Standards des Anlegerschutzes, Erleichterung grenzüberschreitender Wertpapierdienstleistungen.

Eine wesentliche Neuregelung, die vor allem den Anlegerschutz betrifft, stellt die gesetzliche Verpflichtung der Banken und Sparkassen dar, ihre Kunden in bestimmte Kundengruppen einzuordnen. Es handelt sich dabei um eine Dreiteilung in die Kundengruppen „Privatkunde“, „professioneller Kunde“ und „geeignete Gegenpartei“. Dahinter steht die Erkenntnis, dass es „den“ Anleger nicht gibt; vielmehr existieren in der Rechtswirklichkeit verschiedene Anlegergruppen mit unterschiedlich ausgeprägter Schutzbedürftigkeit. Die Palette reicht dabei vom wenig informierten Kleinanleger über den semiprofessionellen Marktteilnehmer bis zum am Kapitalmarkt tätigen Unternehmen und Banken. Zwar ist auch bisher durch Banken und Sparkassen eine Kundeneinteilung in entsprechende Risikoklassen vorgenommen worden, um den aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Anforderungen zu genügen. Jedoch ist die gesetzliche

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Verankerung sowie die Gruppe der geeigneten Gegenpartei neu. Ebenfalls neu sind die aus der jeweiligen Kundenkategorisierung resultierenden Pflichtenstandards: So hat die Kundenkategorisierung vor allem Bedeutung für den Umfang der jeweiligen Pflichteninhalte der Banken und Sparkassen im Hinblick auf den Inhalt der Informations-, Aufklärungs- und Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments. Diese Pflichten richten sich maßgeblich danach, in welche Kundenkategorie ein Kunde eingestuft wird. Die Einstufung des Kunden ist überdies nicht fortlaufend durch die Bank/Sparkasse zu überprüfen, sondern nur aus begründetem Anlass (wenn der Kunde das Institut über eine Änderung informiert oder das Institut von der Änderung weiß) erforderlich. Bevor auf die Bedeutung der unterschiedlichen Kundenkategorien eingegangen wird, soll zunächst auf die einzelnen Voraussetzungen der Kundengruppen eingegangen werden.

6.2 Die Kundentrias im Überblick Die Einstufung der Kunden erfolgt nicht beliebig, sondern im Rahmen eines komplexen Verfahrens anhand vorgeschriebener Kriterien des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Nach diesen Kriterien wird grundsätzlich bestimmt, in welche Kategorie ein Kunde eingestuft werden kann. Die Entscheidung darüber, in welche Kundengruppe ein Kunde eingestuft wird, erfolgt jedoch immer auch unter Berücksichtigung der Professionalität des Kunden sowie seiner Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapiergeschäft. 6.2.1 Privatkunden Kunde ist zunächst nach der Legaldefinition des § 31a Absatz 1 WpHG jede natürliche oder juri