Digitale Herausforderungen der Corona-Pandemie
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Digitale Herausforderungen der Corona-Pandemie In Zeiten von Corona haben unsere Grundrechte einen schweren Stand. Allgemeine Handlungsfreiheit, Religions- und Versammlungsfreiheit, informationelle Selbstbestimmung – all diese und andere Grundrechte haben in den letzten Monaten immer wieder massive Einschränkungen erfahren. Wie groß die Sorgen um Verfassung und Rechtsstaat sind, lässt sich auch daran ablesen, dass nicht nur im Kreise sogenannter Querdenker und ihrer Gesinnungsgenossen von einer „Corona-Diktatur“ die Rede ist, sondern selbst gestandene Verfassungsrechtler „Vollzugsexzesse“, einen „Krankheitsvermeidungsabsolutismus“ und Ähnliches beklagen sowie sich vor einem „Präventionsstaat“ oder, noch schlimmer, vor einem „faschistoiden Hygienestaat“ fürchten. Ob solcherlei Alarmismus für die Suche nach der richtigen Balance zwischen Gesundheits- und Freiheitsschutz zielführend ist, mag jeder für sich selbst entscheiden. So oder so steht zu erwarten, dass noch viele Fehler in der einen oder anderen Richtung gemacht werden, weil sich mit dem ständigen Auf und Ab der Fallzahlen auch das Pendel zwischen zu viel und zu wenig Grundrechtsschutz beständig hin- und herbewegen wird. Unvermeidlich ist dies schon deshalb, weil wir uns ungeachtet aller Erkenntnisgewinne zu Corona noch immer und voraussichtlich noch für lange Zeit in einer Phase der extremen Unsicherheit befinden, mit der zwangsläufig eine gewisse Fehleranfälligkeit staatlichen Handelns einhergeht. In der vorliegenden Ausgabe geht es schwerpunktmäßig darum, welchen Herausforderungen sich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Zeiten von Corona ausgesetzt sieht und wie diesen zu begegnen ist. Bremert, Hansen, Körffer und Polenz führen in ihrem Beitrag aus, welche Corona-Maßnahmen aus Sicht der Aufsichtsbehörden besonders problematisch sind und inwieweit hier im Sinne einer Grundrechtskonformität noch nachgebessert werden muss. Fährmann und Arzt warnen davor, dass unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes die Grenzen für eine polizeiliche Datenverarbeitung zunehmend durchlässiger werden. Hingegen ist – aus datenschutzrechtlicher Perspektive betrachtet – die deutsche Corona-Warn-App durchaus als eine grundrechtssensible Corona-Maßnahme einzuordnen. Dix erläutert ausführlich, warum die App ein gelungenes Beispiel für Privacy by Design ist und daher fast durchgängig auch von kritischen Datenschützern Lob geerntet hat. Die Kehrseite dieses datenschutzfreundlichen Designs ist allerdings, dass auch die Möglichkeiten einer Datenerhebung mittels dieser App stark eingeschränkt sind und sich infolgedessen Aussagen über die Wirksamkeit und die potenziellen Risiken einer solchen App kaum treffen lassen. Jahnel, Gerhardus und Wienert gehen darauf in ihrem Beitrag näher ein und nehmen – aus der Public-Health-Perspektive – insoweit durchaus eine kritische Position ein. Zwei Corona-Herausforderungen ganz anderer Art sind Thema der beiden Beiträge von Venzke-Caprarese und Bou Sleiman. Wo es auf der einen Seite durch coronabedingte Maßnahmen in zahlreichen Fäll
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