Embryonenspende in Deutschland

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REPORT


Peter Eiden1 · Angelika Eder1,2 1 2

Netzwerk Embryonenspende Deutschland e. V., Höchstädt a.d. Donau, Deutschland Profertilita – Fachklinik für Fruchtbarkeitsmedizin, Regensburg, Deutschland

Embryonenspende in Deutschland Eine aktuelle Betrachtung

Die Möglichkeit einer Embryonenspende wird in Deutschland seit August 2013 durch das Netzwerk Embryonenspende praktiziert. Dieses Netzwerk besteht aus Reproduktionsmedizinern in 23 Kinderwunschzentren (. Abb. 1). Seine Mitglieder haben sich als Verein mit Satzung und Statuten 2013 gegründet. Eine Eintragung als e. V. wurde 2013 durch das Registergericht Augsburg abgelehnt, obwohl das Finanzamt für Körperschaften die Gemeinnützigkeit anhand der Satzung festgestellt hatte. Durch die Neugründung des Vereins am 01. Juli 2018 als „Netzwerk Embryonenspende Deutschland e. V.“ erfolgten dann schließlich die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Augsburg im April 2019 und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörde [1].

Entwicklung der Idee Die Idee der Embryonenspende geht auf das Jahr 2003 zurück und ist eng mit der medizinischen und juristischen Entwicklung der liberalen Leseart des ESchG (Embryonenschutzgesetz), dem sog. Deutschen Mittelweg, verbunden [2]. Die Dreierregel limitiert die Anzahl der Vorkernstadien, die zum Embryo kultiviert werden dürfen auf bis zu drei – davon ausgehend, dass aus jeder Eizelle im Vorkernstadium ein Embryo entsteht, was jedoch der Biologie nicht entspricht. In der Regel entwickelt sich die Hälfte der Vorkernstadien zum reifen Embryo, individuell unterschiedlich und abhängig vom Alter der Frau und der Eizellqualität.

Der sog. Deutsche Mittelweg geht davon aus, dass der Gesetzgeber die Limitierung auf maximal drei entwicklungsfähige Embryonen, die transferiert werden dürfen, intendierte. Das heißt, der Reproduktionsmediziner muss individuell festlegen, wie viele Zellen im Vorkernstadien kultiviert werden müssen, um die gewünschte Anzahl von entwicklungsfähigen Embryonen zu erzielen [3]. Aufgrund der Verbesserung der Laborqualität und auch der Vorbereitung der Patientinnen ist der Transfer von i.d.R. einem, selten zwei entwicklungsfähigen Embryonen erforderlich. Das Ziel ist die Punktlandung, es dürfen keine überzähligen Embryonen geplant entstehen – was nicht immer gelingt, trotz sorgfältiger ärztlicher Planung.

Embryonenspende »schafftDie eine weitere Option bei sicher abgeschlossener Familienplanung Sind mehr Vorkernstadien vorhanden als für die Entstehung von ein oder zwei entwicklungsfähigen Embryonen erforderlich, dann dürfen diese kryokonserviert werden. Durch die Kryokonservierung wird die Befruchtungskaskade unterbrochen, sie kann nach dem Auftauen nahtlos wieder fortgesetzt werden. Dies geschieht zur Erleichterung der Kinderwunschbehandlung und Vermeidung der Entstehung zu vieler kryokonservierter Embryonen. Nach erfolgreicher Therapie und abgeschlossener Familienplanung können

die Kinderwunschpaare ihre planwidrig überzähligen Embryonen und Vorkernstadien vernichten lassen oder weiterhin lagern. Mit der