Ethik im Krankenhaus

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REPORT


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R. Stern · V. Böhnke Klinisches Ethikkomitee, Jüdisches Krankenhaus Berlin

Ethik im Krankenhaus

R. Stern, Berlin H.-R. Arntz, Berlin

Mehr als reine Intuition?

Der folgende Beitrag beschreibt eine primär für das Krankenhaus ausgerichtete ethische Institution. Im Notfalldienst werden ethisch ­schwierige Entscheidungen häufig durch notwendige Sofortentscheidungen zusätzlich belastet.

Ausgangspunkt schildern wir bewusst eine Kasuistik, die sich auf jeder Intensivstation in Deutschland wiederfinden könnte.

Patienten und ihre Angehörige setzen voraus, dass die Mitarbeiter im Krankenhaus per se „gut und richtig“ handeln. Wie kann also diese berechtigte Erwartung der Gesellschaft im klinischen Alltag erfüllt werden? Zwar beinhalten aktuelle Leitlinien der Fachgesellschaften nicht nur medizinische, sondern auch ethische Empfehlungen, unter anderem zu notfall- und intensivmedizinischen Maßnahmen am Lebensende und Patientenautonomie [1]. Doch bedeutet Organisationsethik im Krankenhaus nicht nur das Durchführen medizinisch indizierter oder das Unterlassen nicht indizierter Maßnahmen. Bestandteile einer ethisch ausgerichteten Unternehmenskultur sind neben Kundenorientierung (Bedürfnisse der Patienten) auch die Mitarbeiterorientierung (z. B. Wertschätzung) und Prozessorientierung (z. B. Kommunikation). Unter den Bedingungen von Strukturwandel und Ressourcenbegrenzungen im Gesundheitswesen bedarf es eines Mehr von ethischem Bewusstsein im klinischen Alltag. Es ist nicht die Absicht der Verfasser, einen Grundsatzartikel über die Ethik der Krankenhausmedizin zu schreiben, sondern vielmehr am Beispiel der Arbeit eines Klinischen Ethikkomitees Lösungsmöglichkeiten ubiquitärer ethischer Probleme im Krankenhaus aufzuzeigen. Als

Eine Kasuistik Es ist ein ruhiger Samstagmorgen auf der Intensivstation des Jüdischen Krankenhauses in Berlin-Mitte. Die Station ist gut belegt, die Arbeit jedoch überschaubar. Die Stationsärztin ist mit den Verlegungen beschäftigt, die Schwestern mit der Pflege der Schwerstkranken. Plötzlich klingelt das Telefon: Der NAW kommt mit „einem Herzinfarkt, erfolgreich reanimiert und beatmet“. Die Routinearbeit wird unterbrochen; Priorität hat jetzt der Neuzugang. Es werden rasch die üblichen Vorbereitungen getroffen. Zeitnah trifft die NAW Besatzung ein. Die Rettungssanitäter und zwei Schwestern lagern die beatmete Patientin von der Trage ins Bett um. Währenddessen informiert der Notarzt die Stationsärztin stichpunktartig über den Hergang: Vorderwandinfarkt im kardiogenen Schock mit Lungenödem, daher auch beatmet; Symptombeginn vor einer Stunde. Kammerflimmern auf dem Transport, erfolgreich terminiert mit einmaliger Defibrillation. Übliche Medikation, keine Thrombo­lyse. Die Patientin ist 88 Jahre alt, lebt in eigener Wohnung, wird vom ambulanten Pflegedienst betreut. Dieser alarmierte auch den Rettungsdienst. Die Frau ist langjährige Diabetikerin, fast blind; bekannte Herzund Niereninsuffizienz. Es gibt auch eine Patientenverfügung, die jedoch auf die Schnelle nicht auffindbar war.

Wie soll, wie kann es