Finanzierung der ambulanten Krebsberatung weiterhin nicht gesichert
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esellschaft e. V. Berlin, Deutschland
Finanzierung der ambulanten Krebsberatung weiterhin nicht gesichert Berlin, 09.07.2020. Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) begrüßt den Einstieg der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Regelfinanzierung der ambulanten Krebsberatung als weiteren Meilenstein in der Umsetzung des Nationalen Krebsplans. Doch trotz neuer gesetzlicher Regelungen ist die Finanzierung dieses Bereichs weiterhin unzureichend – das mahnt die DKG anlässlich der vom GKV-Spitzenverband veröffentlichten Förderungsgrundsätze für die ambulante Krebsberatung an. Zwar finanziert die GKV rückwirkend zum Jahresanfang 40 % der Kosten der in der Krebsberatung anfallenden Beratungsleistungen. Doch im Erstattungskatalog vorgesehen sind nur Beratungen bei psychischen Belastungen. Kosten für eine umfänglich psychosoziale Beratung, die auch sozialrechtliche Unterstützung ermöglicht, sind hingegen auch jetzt nicht gedeckt. Die Sicherstellung der ambulanten psychoonkologischen Versorgung und damit auch eine gesicherte Finanzierung ist eines von insgesamt 13 Zielen des Nationalen Krebsplans, den das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren bereits 2008 initiiert hat. Die am 1. Januar 2020 in Kraft getretene gesetzliche Regelung im § 65e des Fünften Sozialgesetzbuches, die diesen Bereich regelt, wird nun rückwirkend mit der Festlegung der Förderkriterien des GKV-Spitzenverbands ab dem 1. Juli umgesetzt. „Krebspatientinnen und -patienten benötigen eine flächendeckend einheitliche psychosoziale Unterstützung. Während der Erkrankungsphase treten oft psychische Belastungen und Probleme bei der Existenzsicherung auf. Die Finanzierung
der psychosozialen Beratungsleistungen muss deshalb in ganz Deutschland gesichert sein. Neben dem nun gesicherten Anteil der GKV brauchen wir einen Einstieg der Rentenversicherung in die Finanzierung der Krebsberatungsstellen. Dafür ist eine gesetzliche Initiative des Bundesarbeitsministeriums dringend notwendig“, sagt Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der DKG.
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Krebspatientinnen und -patienten benötigen eine flächendeckend einheitliche psychosoziale Unterstützung
Die DKG begrüßt, dass durch die Teilfinanzierung der Kassen ein erster Schritt hin zur Kostendeckung und Qualitätsentwicklung in der Krebsberatung erfolgt. Voraussetzungen für die Finanzierung der Beratung bei psychischen Belastungen sind bestimmte Qualitätsanforderungen, die von Beratungsstellen erfüllt werden müssen. Die etwa 130 Krebsberatungsstellen der Landeskrebsgesellschaften seien diesbezüglich gut aufgestellt, so Bruns. Die Deckung der Kosten für eine sozialrechtliche Hilfestellung beruht aktuell auf Spendenmittel, projektbezogenen Förderungen und freiwilligen Zahlungen verschiedener Kostenträger, unter anderem der Rentenversicherung und der Länder. Nicht alle Beratungsstellen der Landeskrebsgesellschaften haben die Teilfinanzierung der übrigen Kosten für die sozialrechtliche Beratung bisher sichern können
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