Instrumente der Personalarbeit

Der HR-Bereich bietet HRM-Services für das Management und die Fachbereiche an. Arbeitszeitsysteme, Entlohnungs- und Anreizsysteme sowie Gesundheitsmanagement sollen Führungskräfte und Mitarbeiter an das Unternehmen binden und hohes Commitment und Leistung

  • PDF / 1,251,058 Bytes
  • 112 Pages / 476.22 x 680.315 pts Page_size
  • 56 Downloads / 161 Views

DOWNLOAD

REPORT


Instrumente der Personalarbeit

Zusammenfassung

Der HR-Bereich bietet HRM-Services für das Management und die Fachbereiche an. Arbeitszeitsysteme, Entlohnungs- und Anreizsysteme sowie Gesundheitsmanagement sollen Führungskräfte und Mitarbeiter an das Unternehmen binden und hohes Commitment und Leistungsmotivation fördern. Wegen des Trends zur Individualisierung werden die Instrumente auf die Erwartungen der einzelnen Mitarbeiter zugeschnitten. Für neue Themen, z. B. demografischer Wandel, Internationalisierung, Diversity Management und Generation Y, entwickelt der HR-Bereich Konzepte und Systeme, um den Anforderungen gerecht zu werden und selbst neue Trends der Personalpolitik aufzugreifen. Personalfreisetzung, Fluktuation und Personalcontrolling gehören zu den Services des HR-Bereichs als Business Partner.

7.1 Flexibilisierung der Arbeitszeit und Work-Life-Balance Arbeitszeitmodelle gehören zu den klassischen Themen des Personalbereichs und werden als Mittel angesehen, erstens Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern. Zweitens sollen sie Kosten senken durch bessere Auslastung der Personalressourcen bei marktbedingten Schwankungen der Produktion und Dienstleistungen. Drittens werden Arbeitszeitmodelle als Reaktion auf veränderte Ansprüche der Mitarbeiter an den Arbeitsplatz, z. B. Work-Life-Balance und Selbstbestimmung der Arbeitszeit, eingesetzt. Die Arbeitszeit ist gesetzlich geregelt im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 1994 mit den nachfolgenden Revisionen und Ergänzungen. Der Gesetzestext startet mit der Definition: „Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. … Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Art von Arbeit, die mehr als zwei Stunden © Springer Fachmedien Wiesbaden 2017 B. Miebach, Handbuch Human Resource Management, DOI 10.1007/978-3-658-10239-5_7

321

322

7  Instrumente der Personalarbeit

der Nachtzeit umfasst“ (ArbZG 2013, S. 1). „Nachtzeit im Sinne des Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr“ (ArbZG 2013, S. 1). Auf dieser begrifflichen Grundlage werden allgemeine Arbeitszeitregelungen vorgegeben: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“ (2013, S. 2). Entsprechend sind Ruhepausen, Ruhezeiten, Nacht- und Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsruhe reguliert. Zur Mitbestimmung bei der Arbeitszeit geben Brachmann und Diepold (2011) Auskunft. Traditionelle Modelle • • • • • • • • • • •

Flexibilisierung

• Wochen-/Monatsarbeitszeit Starre Arbeitszeit Gleitende Arbeitszeit • Jahresarbeitszeit Variable Arbeitszeit (Funktionszeit) • Lebensarbeitszeit Mehrarbeit • Cafeteria Prinzip Kurzarbeit • Arbeit auf Abruf Schichtarbeit • Sabbatical Teilzeitarbeit • Telearbeit Jobsharing Alte