Palliativversorgung am Lebensende in Deutschland
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dheitsbl 2020 · 63:1502–1510 https://doi.org/10.1007/s00103-020-03240-6 Eingegangen: 18. Juni 2020 Angenommen: 12. Oktober 2020 Online publiziert: 13. November 2020 © Der/die Autor(en) 2020
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Institut für Allgemeinmedizin, Universitätsklinikum Jena, Jena, Deutschland Zentrum für Klinische Studien, Universitätsklinikum Jena, Jena, Deutschland 3 Klinik für Palliativmedizin, Universitätsmedizin Göttingen, Göttingen, Deutschland 4 Abteilung Palliativmedizin der Klinik für Innere Medizin II, Universitätsklinikum Jena, Jena, Deutschland 5 Zentrum für Interdisziplinäre Gesundheitsforschung, Universität Augsburg, Augsburg, Deutschland 6 BARMER, Wuppertal, Deutschland 2
Palliativversorgung am Lebensende in Deutschland Inanspruchnahme und regionale Verteilung
Zusatzmaterial online Zusätzliche Informationen sind in der Online-Version dieses Artikels (https://doi. org/10.1007/s00103-020-03240-6) enthalten.
Einführung Das Angebot an Palliativversorgung (PV) in Deutschland wurde in den letzten 20 Jahren stark ausgebaut. Besondere Aufmerksamkeit kam der spezialisierten ambulanten PV (SAPV) zu, die mit dem GKV(gesetzliche Krankenversicherung)-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung erlangte (§ 37b SGB V). Dabei ergänzt sie „. . . das bestehende Versorgungsangebot, insbesondere das der Vertragsärzte, Krankenhäuser und Pflegekräfte“ (§ 1 Abs. 6 der SAPV-Richtlinie [1]). Gleichzeitig stieg die Anzahl an Hospizen und weitere Palliativstationen an Krankenhäusern wurden eingerichtet. Spezifische Qualifizierungsmaßnahmen für ärztliche und pflegerische Leistungserbringer wurden ausgeweitet und über alle Formen der PV hinweg wurden Leistungen besser vergütet. Dies gilt auch für die allgemeine ambulante PV (AAPV), die
v. a. durch Hausärzte1, ergänzend auch durch niedergelassene Fachspezialisten, insbesondere Onkologen, getragen wird. Die Berichterstattung zurInanspruchnahme von PV am Lebensende wird derzeit im Wesentlichen durch öffentliche Statistiken getragen (SAPV-Frequenzstatistik, Kassenärztliche Bundesvereinigung; KG3-Statistik, DRG[Diagnosis Related Groups]-Statistik, gbe-bund.de). Hierbei fehlt jedoch der Personenbezug: Die SAPV-Frequenzstatistik zählt ausgestellte SAPV-Erst- und Folgeverordnungen personenunabhängig; SAPVVerordnungen aus dem Krankenhaus, die für bis zu 7 Tage ausgestellt werden können, werden nicht erfasst. Die KG3Statistik der SAPV-Abrechnungsfälle erfolgt quartalsweise; Fälle, die über Quartalsgrenzen verlaufen, werden in beiden Quartalen gezählt. Auch die DRG-Statistik ist fallbezogen. Die AAPV wurde bisher in keiner öffentlichen Statistik erfasst [2]. Neben der Berichterstattung zur PV für Deutschland insgesamt [3] wurden in einzelnen Bundesländern Gutachten zur regionalen Hospiz- und Palliativversorgung erstellt [4–8]. Auf Versichertenebene wurde die Inanspruchnahme von PV bisher nur aus 1
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Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsf
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