Stellungnahme der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, der Retinologischen Gesellschaft und des Berufsverbands der
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Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e. V. (DOG)1 · Retinologische Gesellschaft e. V. (RG)2 · Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e. V. (BVA)3 1
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München, Deutschland Freiburg, Deutschland 3 Düsseldorf, Deutschland 2
Stellungnahme der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, der Retinologischen Gesellschaft und des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands zur Anti-VEGFTherapie der Frühgeborenenretinopathie Stand: 18.05.2020 Kernaussagen 1. Behandlungskriterien Die Kriterien für eine Behandlungsbedürftigkeit der Frühgeborenenretinopathie („retinopathy of prematurity“ [ROP]) sind vom geplanten Therapieverfahren unabhängig. Die Untersuchungen sollen entsprechend der aktuellen Leitlinie der Fachgesellschaften [27] erfolgen. Die Anti-VEGF-Therapie der ROP sollte nur an Zentren erfolgen, die auch über die Möglichkeit der ROP-Therapie mittels Laserkoagulation verfügen.
2. Stadienabhängige Therapie Bei behandlungsbedürftiger ROP [27] bis Stadium 3 mitPlus-Symptomatiksoll entweder eine Lasertherapie oder eine Anti-VEGF-Therapie durchgeführt werden. Für ROP in Zone I und aggressive posteriore ROP (AP-ROP) liegen Daten zur Überlegenheit der Anti-VEGF-Therapie gegenüberderLasertherapie vor. BeiROP im Stadium 4 und 5 soll eine Anti-VEGFTherapie nicht durchgeführt werden, da dadurch in einigen Fällen eine Zunahme der vitreoretinalen Traktionen induziert wird.
3. Kombinations- und sequenzielle Therapie DieseLeitlinieerscheintauchinderZeitschrift Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde, Georg Thieme Verlag, Stuttgart. Der Stiftung European Foundation for the Care of Newborn Infants (EFCNI, München; Silke Mader, Dr. rer. nat. Johanna Pfeil) wurde als Patientenvertretung die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, und diese wurde bei der Erstellung berücksichtigt.
Die zeitgleiche Kombination einer AntiVEGF-Therapie mit einer Lasertherapie als Erstbehandlung der ROP soll nicht erfolgen. Allerdings kann ein sequenzielles Vorgehen sinnvoll sein, z. B. Lasertherapie bei Reaktivierung nach initialem Ansprechen auf Anti-VEGF-Therapie oder Lasertherapie verbliebener avas-
kulärerNetzhautareale nachAnti-VEGFTherapie.
4. Unzureichendes Ansprechen und Reaktivierung Bei unzureichendem Ansprechen auf eine Anti-VEGF-Therapie soll, um eine Akkumulation der VEGF-Hemmer mit einer dann möglicherweise erhöhten systemischen Exposition zu vermeiden, keine erneute Medikamenteneingabe innerhalb der ersten 4 Wochen durchgeführt werden. In diesen Fällen kann bei persistierenden Behandlungskriterien eine Lasertherapie erwogen werden. Bei Reaktivierung der ROP nach initial gutem Ansprechen soll bei Wiederauftreten der Behandlungskriterien [27] erneut therapiert werden, wobei sowohl eine Wiederholung der Anti-VEGF-Therapie als auch eine Lasertherapie angewandt werden können.
Der Ophthalmologe
Leitlinien, Stellungnahmen und Empfehlungen
Abb. 1 9 ROP-Pass zur Einlage in das gelbe Vorsorgeheft oder in den Nachsorgepass für Frühgeborene
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