Steuerpolitik in der COVID-19-Krise

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Analysen und Berichte Wirtschaftspolitik

Sebastian Eichfelder, Jonathan Hoke

Steuerpolitik in der COVID-19-Krise Die Corona-Krise hat die Debatte über eine steuerliche Entlastung von Unternehmen neu belebt. Tatsächlich haben Reformen in Deutschland bereits seit 20 Jahren die Unternehmensbesteuerung deutlich gesenkt. Ziel ist es, im internationalen Steuerwettbewerb zu bestehen. Allerdings geht die neue ökonomische Geografie davon aus, dass es sich Volkswirtschaften mit hoher Standortattraktivität leisten können, hohe Steuern zu erheben. Für die Standortwahl der Unternehmen sind stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen, eine ausgebaute Infrastruktur und gut ausgebildete Arbeitskräfte wesentlich wichtiger. Die Steuerpolitik in der COVID-19-Pandemie sollte sich dementsprechend darauf konzentrieren, diese Standortfaktoren zu verbessern. Infolge der US-amerikanischen Steuerreform 2017 sowie konjunktureller Probleme im Zuge der COVID-19-Pandemie mehren sich in Deutschland Stimmen, die eine strukturelle Reform der Unternehmensbesteuerung anmahnen (etwa Fuest und Peichl, 2020; Homburg, 2020; Hüther, 2020; Welling, 2018; Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 2018; Wolff, 2018). So wird argumentiert, die Steuerreform der USA könne Investitionsentscheidungen von Unternehmen erheblich beeinflussen (Heinemann et al., 2017, 3). Im Koalitionsvertrag 2018 plante die Große Koalition, den Steuerwettbewerb zwischen den EU-Staaten zu unterbinden und eine „europäische Antwort auf internationale Veränderungen und Herausforderungen [bei den Unternehmensteuern], nicht zuletzt in den USA, zu geben“ (CDU et al., 2018, 7-8, 13). Diese geplanten Veränderungen wurden konkretisiert, indem vier Kernelemente einer möglichen Unternehmensteuerreform durch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) genannt wurden: 1. Verbesserungen und Entlastungen bei der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen sowie ergänzend die Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftsbesteuerung; 2. Verbesserung und Erhöhung der Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer sowie Einführung der Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer; 3. moderate Absenkung des Körperschaftsteuersatzes; 4. schrittweise Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2019; CDU/ CSU-Fraktion, 2019). Auch die vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder jüngst wieder ins Gespräch ge-

© Der/die Autor(en) 2020. Open Access: Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (https:// creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de) veröffentlicht.

brachten Reformvorschläge (Börse Online, 2020) gehen in eine ähnliche Richtung. Kern aller dieser Vorschläge ist das Bestreben, die steuerliche Belastung von Unternehmen und insbesondere von Kapitalgesellschaften zu senken, um im internationalen Standortwettbewerb mithalten zu können. Auch wenn die bisherigen Reformpakete der Bundesregierung keine erheblichen Entlastungen bei den Unternehmensteuern v