Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Trinkwasser
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des Umweltbundesamtes
Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Trinkwasser Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission
1. Hintergrund und aktueller Sachstand In der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) sowie andere per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) keine spezifischen Grenzwerte festgelegt. Sie sind daher bisher auch keine Parameter der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasser untersuchungen. Zur gesundheitlichen Bewertung von Messwerten hat das Umweltbundesamt nach Anhörung der Trinkwasserkommission (TWK) im Jahr 2017 eine Empfehlung für den Vollzug mit der Angabe von 13 Leitwerten bzw. Gesundheitlichen Orientierungswerten (GOW) zur Bewertung von PFAS-Einzelsubstanzen im Trinkwasser veröffentlicht [1]. Dabei stellen Leitwerte bzw. GOW Beurteilungswerte dar, bei deren Einhaltung auch bei lebenslangem Konsum keine gesundheitliche Besorgnis im Sinne von § 6 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung gegeben ist [6]. Im Jahr 2018 bzw. im Entwurf von 2020 [2, 3] hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für PFOS und PFOA sowie zwei weitere PFAS neue, im Vergleich zu den bisherigen tolerierbaren täglichen Aufnahmemengen, deutlich niedrigere tolerierbare wöchentliche Aufnahmemengen (tolerable weekly intakes, TWI) abgeleitet. Die Werte geben die wöchentlichen Dosen an, die bei einer lebenslangen Aufnahme keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen erwarten lassen.
Bei der Neubewertung hat sich die EFSA dabei erstmals primär auf die Daten epidemiologischer Studien bezogen, bei denen Zusammenhänge zwischen der Höhe der PFAS-Gehalte im Blut und Veränderungen biologischer Parameter beobachtet wurden. Mit Blick auf die Bewertung von PFAS durch die EFSA im Jahr 2018 und im Entwurf von 2020 [2, 3] ist damit zu rechnen, dass das Umweltbundesamt bzw. die Trinkwasserkommission auch zu einer angepassten/neuen gesundheitlichen Beurteilung von PFAS im Trinkwasser kommen und sich damit ggf. die Leitwerte oder GOW für PFAS [1] verringern werden. Diese toxikologische Beurteilung wird auch von der Kommission Human-Biomonitoring (HBM) des Umweltbundesamtes durch die Veröffentlichung von Schwellenwerten im Blut für PFOS und PFOA, bei deren Überschreitung gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich sind (HBM-II-Werte), gestützt [4]. Ferner werden mit dem Neuentwurf der europäischen Trinkwasserrichtlinie Parameterwerte für „PFAS insgesamt“ (0,5 µg/l) und „Summe der PFAS“ von der Europäischen Kommission eingeführt [5]. Nach derzeitigem Stand wird der Parameterwert für die „Summe der PFAS“ 0,1 µg/l betragen und die Konzentration von 20 PFAS mit einer Kettenlänge von vier bis dreizehn Kohlenstoffatomen erfassen.
2. Einführung des VorsorgeMaßnahmenwertes für sensible Gruppen Das Umweltbundesamt hat im Dezember 2019 vor dem Hintergrund der zu erwartenden Neubewertung von PFOA/PFOS durch die EFSA einen neuen VorsorgeMaßnahmenwert in Höhe von jeweils 0,050 µg/l (50 ng/l) für PFOA bzw. PFOS e
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