Umweltrecht kompakt
- PDF / 158,407 Bytes
- 2 Pages / 595.276 x 841.89 pts (A4) Page_size
- 71 Downloads / 156 Views
Trotz CoronaShutdown: keine Entwarnung beim Klimaschutz Die Corona-Krise hat das Thema Klimaschutz derzeit aus den Schlagzeilen verdrängt. Dabei wäre es gerade jetzt geboten, die notwendigen Schlüsse aus den Entwicklungen der letzten Monate zu ziehen. Denn die in der ersten Hälfte des Jahres nahezu auf der gesamten Welt verhängten Maßnahmen, um die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie zu begrenzen, hatten auch wesentliche Auswirkungen auf den Kohlendioxid-Ausstoß. Wie die Fachzeitschrift „Nature Climate Change“ jüngst berichtete, gingen die weltweiten CO2-Emissionen in den vergangenen Monaten zeitweise um etwa ein Sechstel zurück. Die globalen Tageswerte waren Anfang April um bis zu 17 % niedriger als im Durchschnitt des Jahres 2019. Nach Angaben der englischen University of East Anglia konnte der 7. April 2020 als der Tag mit dem bislang weltweit größten CO2-Rückgang identifiziert werden. An diesem Tag sind schätzungsweise 17 Millionen Tonnen Kohlendioxid weniger durch die Verbrennung fossiler Energieträger erzeugt worden als an einem durchschnittlichen Tag im vergangenen Jahr. Diese Zahlen sind aber leider kein Grund für Jubelmeldungen. Und schon gar keiner für eine Entwarnung. Zum einen werden nämlich trotz des Lockdowns neue CO2-Rekorde gemessen: Im Mai wurde ein Konzentrationswert von rund 418 ppm festgestellt, 2019 war der Höchstwert noch bei 415 ppm gelegen. Damit ist der CO2-Gehalt in der Atmosphäre seit der vorindustriellen Zeit um rund 50 % angestiegen. Zum anderen wird das Ausmaß der auch zukünftig noch notwenigen Klimaschutzmaßnahmen deutlich gemacht – und dieses ist beachtlich: Um die Erderwärmung wie im Pariser Abkommen vorgesehen auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen, müssten die Emissionen nicht nur einmalig wie im Jahr 2020, sondern jedes Jahr wieder um jeweils acht Prozent sinken. Nur dann ist das Ziel der Klimaneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts zu erreichen. Der Corona-Lockdown hat uns gezeigt, wie groß diese Aufgabe eigentlich ist, vor der wir nach wie vor stehen. ■ Daniel Ennöckl
öwaw
§ Judikatur-Highlights (VERFASSUNGSKONFORMES) PLASTIKSACKERL-VERBOT Der VfGH (17.06.2020, G 227/2019) hat den (Individual-)Antrag auf Aufhebung mehrerer Bestimmungen des AWG 2002 abgelehnt: Im Zuge der AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019 (BGBl I 71/2019) wurden u. a. Bestimmungen eingefügt, um negative Auswirkungen von Kunststofftragetaschen auf die Umwelt, insbesondere das Gewässer und die menschliche Gesundheit zu verhindern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern (IA 887 26. GP 9). Eine wesentliche Maßnahme zur Reduktion von Plastikabfällen in Österreich ist ein generelles Verbot von Kunststofftragetaschen ab dem 1. Jänner 2020 (mit nur vereinzelten Ausnahmen wie zB biologisch abbaubare und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellte Knotenbeutel). Die Antragsteller erachteten das Verbot als verfassungswidrig. Das Verbot des Inverkehrsetzens von Kunststofftragetaschen liegt im gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum, ist hinreichend bestimmt und der Eingriff in das R
Data Loading...