Welche Cannabis-basierten Arzneimittel gibt es?
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che Cannabis-basierten Arzneimittel gibt es? Verfügbarkeit und Unterschiede -- Autoren: W. Häuser, F. Petzke
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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur „Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschrif ten“ vom 10. März 2017 können Ärzte Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen Cannabis in Form –von – weiblichen Blüten von Cannabis sativa (Syno nym: Marihuana; Cannabisblüten; Cannabis flos),
MMW Fortschr Med. 2020; 162 (S8)
–von – standardisierten Cannabisextrakten (in Form von Nabiximols auch als Fertigarznei mittel), –von – voll synthetischen Derivaten als Fertig arzneimittel (Nabilon) oder Rezepturarznei mitteln (z. B. Dronabinol) zu Lasten der ge setzlichen Krankenkassen verordnen.
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Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über in Deutschland verfügbare Cannabis-basierte Arzneimittel und ihre Wirkmechanismen. Darüber hinaus werden mögliche Unterschiede in der Wirksamkeit einzelner Präparate diskutiert.
FORTBILDUNG -- ÜBERSICHT
Tab. 1 Fertigarzneimittel mit Extrakten aus der Cannabispflanze – –Das THC/CBD (Nabiximols)-haltige Mundspray (Sativex®) ist als Fertigarzneimittel seit 2011 zugelassen für die Indikation mittelschwere und schwere Spastik bei Multipler Sklerose, die nicht angemessen auf eine andere antispastische Therapie angesprochen hat und sich bei einem Therapieversuch mit Nabiximols klinisch erheblich verbessert hat. Dosierung: 1 Stoß 2,7 mg THC/2,5 mg CBD; max. 12 Sprühstöße/d. Die Verschreibungshöchstmenge (30 Tage nach BtMVV) liegt für Extrakte bei 1.000 mg THC-Anteil. 3 x 10 ml entsprechen 270 Sprühstößen oder 729 mg THC. – –Nabilon (Canemes®), ein vollsynthetisches Cannabinoid, eng verwandt mit THC: Es ist als Fertigarzneimittel seit Dezember 2016 in Deutschland bei der Indikation Übelkeit und Erbrechen bei Patienten unter Chemotherapie zugelassen, wenn andere Medikamente nicht entsprechend wirken. Die empfohlene Dosierung liegt bei 2–4 mg/d Nabilon. Nabilon ist ca. 7,5-mal wirkstärker als THC, Verschreibungshöchstmenge 180 mg. – –Dronabinol (teilsynthetisch hergestelltes THC) als Fertigarzneimittel (Marinol®). Marinol® ist im Ausland zugelassenen, kann nach Deutschland importiert werden, Verschreibungshöchstmenge 500 mg.
Prof. Dr. med. Winfried Häuser Med. Versorgungs zentrum für Schmerzmedizin und seelische Gesundheit, Saarbrücken – St. Johann; Innere Medizin 1, Klinikum Saarbrücken; Klinik für Psychosomati sche Medizin und Psychotherapie, TU München
Im Folgenden wird der Oberbegriff „Cannabisbasierte Arzneimittel“ für Fertigarzneimittel und standardisierte Extrakte verwendet und „Medizini sches Cannabis“ für Cannabispflanzen und Pflan zenmaterial. Die Bundesärztekammer hatte sich im Vorfeld des Gesetzes gegen die Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten auf Grund der unzureichenden Da tenlage zur Wirksamkeit und Risiken ausgesprochen [1]. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Gesetz das in Deutschland gelt
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