Bekanntheit des gesetzlichen Mindestlohns
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DOI: 10.1007/s10273-020-2745-9
Oliver Bruttel, Matthias Dütsch*
Bekanntheit des gesetzlichen Mindestlohns Ergebnisse repräsentativer Befragungen von Beschäftigten Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit dieser seine Wirksamkeit entfalten kann, ist es nötig, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten werden und der Mindestlohn gezahlt wird. Die erfolgreiche Implementierung von Mindestlöhnen baut auf mehreren Säulen auf: eine ausreichende Information und Kenntnis über den Mindestlohn, Klarheit und Transparenz über die geltenden Regelungen, effektive Kontrollsysteme sowie Sanktionsmöglichkeiten (Low Pay Commission, 2017; Bosch et al., 2015; G.I.B., 2014; Benassi, 2011). Mit Blick auf die Kenntnis über den Mindestlohn hat das Markt- und Sozialforschungsinstitut Ipsos im Auftrag der Mindestlohnkommission drei repräsentative Beschäftigtenbefragungen durchgeführt (Ipsos 2020, 41 f., 57). Hierzu wurden im 4. Quartal 2018, im 2. Quartal 2019 und im 4. Quartal 2019 jeweils rund 2.000 abhängig Beschäftigte zur Existenz und Höhe des gesetzlichen Mindestlohns befragt. Die Interviews erfolgten als computergestützte, persönliche Befragungen (CAPI).1 Die zentralen Befunde aus diesen Befragungen werden im vorliegenden Beitrag präsentiert. 1
Die Interviews wurden im Rahmen von Mehrthemenumfragen (Omnibus-Befragungen), welche die Fragen verschiedener Projekte bündeln und durch ihre Themenmischung die Qualität der Erhebung sichern, durchgeführt. Die Auswahl der Befragten erfolgte zufällig nach dem Random-Route-Verfahren, bei dem ausgehend von einem zufällig ausgewählten Startpunkt der Interviewer bzw. die Interviewerin nach festgelegten Begehungsregeln die Befragungshaushalte ermittelt. Da dennoch nicht alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße an solchen Befragungen teilnehmen, wurde die Struktur der ungewichteten Stichprobe durch eine Gewichtung an Eckwerte aus der amtlichen Statistik (Mikrozensus) angepasst. Die gewichteten Ergebnisse sind somit repräsentativ für die deutschsprachige Wohnbevölkerung in Privathaushalten ab 14 Jahren (vgl. ausführlich Ipsos, 2020).
Dr. Oliver Bruttel leitet die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn in Berlin. Dr. Matthias Dütsch ist wissenschaftlicher Mitarbeiterin der Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn.
Kenntnis der Höhe des Mindestlohns Bei der ersten Befragung Ende des Jahres 2018 betrug die Höhe des Mindestlohns noch 8,84 Euro pro Stunde, bevor er dann zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro angehoben wurde. Die Frage „Wissen Sie, ob es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, also einen Lohn, den Beschäftigte mindestens erhalten müssen?“ haben über alle drei Befragungszeitpunkte hinweg jeweils rund 95 % der Befragten bejaht. Zwar wissen somit fast alle Beschäftigten, dass es einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland gibt, allerdings konnten jeweils nur rund 60 % aller Befragten einen konkreten Wert für die Höhe des Mindestlohns angeben. Im Jahr 2018 kannten, wie in Tabelle 1 (blau unterlegt) zu
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