Organisierte Verantwortungslosigkeit der gesetzlichen Krankenkassen
- PDF / 148,821 Bytes
- 3 Pages / 595.276 x 790.866 pts Page_size
- 88 Downloads / 147 Views
Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V.
Ablehnung von Cannabis-Verordnungen
Organisierte Verantwortungslosigkeit der gesetzlichen Krankenkassen Cannabinoide stehen seit dem Frühjahr 2017 als eine viel diskutierte – teils umstrittene – Therapieoption für eine Zusatzbehandlung von Menschen mit anderweitig therapieschwierigen, schwerwiegenden und chronischen Schmerzerkrankungen zur Verfügung. Im Bedarfsfall sollen Krankenkassen die Kosten dieser Therapie übernehmen – wie es jedoch im Versorgungsalltag um die Erstattungspraxis bei schwerwiegenden Erkrankungen bestellt ist, beleuchtet dieser Beitrag.
S
eit dem 10. März 2017 können Ärz te in Deutschland ihren Patienten auch Cannabisblüten und Canna bisextrakte zur medizinischen Anwen dung verordnen. Dieses ist laut Sozialge setzbuch V (SGB V) § 31 möglich. Wenn man die Legende zu diesem Gesetz liest, dann beabsichtigten die Gesetzgeber, dass Mitbürger in Not, mit großen me dizinischen Schwierigkeiten ohne bishe rige ausreichende Hilfestellung der be stehenden Medizin, eine Alternative zur Linderung ihrer Beschwerden bekom men sollten.
Ein Appell an die Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen Jeder Haus- und Facharzt darf seitdem getrocknete Cannabisblüten- und Ex trakte sowie Arzneimittel mit den Wirk stoffen Dronabinol und Nabilon verord nen. Laut Kassenärztlicher Bundesverei nigung (KBV) übernehmen im Bedarfs fall die Krankenkassen die Kosten für diese Therapie. Die gesetzlichen Kran kenkassen sind selbstverwaltete Körper schaften des öffentlichen Rechts, nur scheint vielen bei der Bewilligung von Anträgen zur medizinischen Behand lung mit Cannabis der Gesetzestext des SGB V § 31 aus dem Blickwinkel gerückt zu sein. Viele gesetzliche Krankenkassen praktizieren, wie sie an den nachfolgen den Beispielen sehen werden, eine orga
62
nisierte Verantwortungslosigkeit. Der medizinische Dienst wird vorgeschoben und muss eine Stellungnahme abgeben. Oft findet man dort in den Begründun gen zur Ablehnung den Hinweis, dass keine ausreichenden Informationen vor lägen. Obwohl doch die Krankenkassen alle Daten des Patienten besitzen. Alle Medikamente, die Sie verschreiben, wer den von den gesetzlichen Krankenkas sen – oder von wem denn sonst? – be zahlt. Wer sonst weiß so genau Bescheid, was verordnet wird? Jetzt könnte im Zweifelsfall argumen tiert werden, die Anträge wären unvoll ständig und damit nicht bearbeitbar. Wenn Sie sich selbst ein Bild machen wollen, wie umfangreich eine Antrag stellung ist, sende ich Ihnen auf Wunsch meinen Musterantrag auf Verordnung von medizinischem Cannabis und dar über hinaus noch einen Anhang zum Antrag zu. Der Mangel ausreichender Informati onen kann daher nicht gelten, es sei denn, die gesetzlichen Krankenkassen schicken nur Fragmente zum medizini schen Dienst. Darüber hinaus muss klargestellt werden, dass die Kranken kassen unabhängig vom medizinischen Dienst entscheiden können, was sie ge nehmigen wollen. Auch ein vom medi zinischen Dienst abgelehnter Antrag könnte positiv beschieden werden. Er
Data Loading...