Organisierte Verantwortungslosigkeit der gesetzlichen Krankenkassen

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REPORT


Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V.

Ablehnung von Cannabis-Verordnungen

Organisierte Verantwortungslosigkeit der gesetzlichen Krankenkassen Cannabinoide stehen seit dem Frühjahr 2017 als eine viel diskutierte – teils umstrittene – Therapieoption für eine Zusatzbehandlung von Menschen mit anderweitig therapieschwierigen, schwerwiegenden und chronischen Schmerzerkrankungen zur Verfügung. Im Bedarfsfall sollen Krankenkassen die Kosten dieser Therapie übernehmen – wie es jedoch im Versorgungsalltag um die Erstattungspraxis bei schwerwiegenden Erkrankungen bestellt ist, beleuchtet dieser Beitrag.

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eit dem 10. März 2017 können Ärz­ te in Deutschland ihren Patienten auch Cannabisblüten und Canna­ bisextrakte zur medizinischen Anwen­ dung verordnen. Dieses ist laut Sozialge­ setzbuch V (SGB V) § 31 möglich. Wenn man die Legende zu diesem Gesetz liest, dann beabsichtigten die Gesetzgeber, dass Mitbürger in Not, mit großen me­ dizinischen Schwierigkeiten ohne bishe­ rige ausreichende Hilfestellung der be­ stehenden Medizin, eine Alternative zur Linderung ihrer Beschwerden bekom­ men sollten.

Ein Appell an die Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen Jeder Haus- und Facharzt darf seitdem getrocknete Cannabisblüten- und Ex­ trakte sowie Arzneimittel mit den Wirk­ stoffen Dronabinol und Nabilon verord­ nen. Laut Kassenärztlicher Bundesverei­ nigung (KBV) übernehmen im Bedarfs­ fall die Krankenkassen die Kosten für diese Therapie. Die gesetzlichen Kran­ kenkassen sind selbstverwaltete Körper­ schaften des öffentlichen Rechts, nur scheint vielen bei der Bewilligung von Anträgen zur medizinischen Behand­ lung mit Cannabis der Gesetzestext des SGB V § 31 aus dem Blickwinkel gerückt zu sein. Viele gesetzliche Krankenkassen praktizieren, wie sie an den nachfolgen­ den Beispielen sehen werden, eine orga­

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nisierte Verantwortungslosigkeit. Der medizinische Dienst wird vorgeschoben und muss eine Stellungnahme abgeben. Oft findet man dort in den Begründun­ gen zur Ablehnung den Hinweis, dass keine ausreichenden Informationen vor­ lägen. Obwohl doch die Krankenkassen alle Daten des Patienten besitzen. Alle Medikamente, die Sie verschreiben, wer­ den von den gesetzlichen Krankenkas­ sen – oder von wem denn sonst? – be­ zahlt. Wer sonst weiß so genau Bescheid, was verordnet wird? Jetzt könnte im Zweifelsfall argumen­ tiert werden, die Anträge wären unvoll­ ständig und damit nicht bearbeitbar. Wenn Sie sich selbst ein Bild machen wollen, wie umfangreich eine Antrag­ stellung ist, sende ich Ihnen auf Wunsch meinen Musterantrag auf Verordnung von medizinischem Cannabis und dar­ über hinaus noch einen Anhang zum Antrag zu. Der Mangel ausreichender Informati­ onen kann daher nicht gelten, es sei denn, die gesetzlichen Krankenkassen schicken nur Fragmente zum medizini­ schen Dienst. Darüber hinaus muss klargestellt werden, dass die Kranken­ kassen unabhängig vom medizinischen Dienst entscheiden können, was sie ge­ nehmigen wollen. Auch ein vom medi­ zinischen Dienst abgelehnter Antrag könnte positiv beschieden werden. Er