Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung und die Deutsche Einheit
20 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es immer noch kein einheitliches Rentenrecht. Dieses Buch arbeitet die damit verbundenen Fragen umfassend und verständlich auf. Es stellt sowohl die rentenrechtliche wie auch die sozialpolitische Entwicklung bis he
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Judith Kerschbaumer
Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung und die Deutsche Einheit
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar.
Der Druck erfolgte mit freundlicher Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung.
1. Auflage 2011 Alle Rechte vorbehalten © VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2011 Lektorat: Frank Schindler | Verena Metzger VS Verlag für Sozialwissenschaften ist eine Marke von Springer Fachmedien. Springer Fachmedien ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media. www.vs-verlag.de Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Umschlaggestaltung: KünkelLopka Medienentwicklung, Heidelberg Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Printed in Germany ISBN 978-3-531-18178-3
Vorwort
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Vorwort
Mehr als zwanzig Jahre nach Mauerfall und Wiedervereinigung ist die deutsche Einheit in der gesetzlichen Rentenversicherung noch immer nicht vollendet, denn nach wie vor sind bei einer Beschäftigung in den neuen Bundesländern sowohl beitragsrechtliche als auch rentenrechtliche Sonderregelungen zu beachten. Dies ist Grund genug, die bisherigen Schritte zur Vereinheitlichung des Rentenrechts kritisch zu analysieren und insbesondere der Frage nachzugehen, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Nachbesserungen zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet erforderlich sind. Denn im Prozess der deutschen Wiedervereinigung war und ist die Vereinheitlichung der gesetzlichen Rentenversicherung eine der zentralen Aufgaben der Sozialpolitik. Dabei zeichnete sich bereits in den ersten Monaten des Jahres 1990 in den Verhandlungen der beiden deutschen Staaten zur Schaffung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion ab, dass eine Vereinheitlichung auf der Grundlage des bundesdeutschen Rechts erfolgen sollte, weil das westdeutsche Rentensystem mit Lohndynamik und dem Ziel der Lebensstandardsicherung besser als das weitgehend statische Altersversorgungssystem der DDR geeignet schien, eine freie Marktwirtschaft sozial zu flankieren. Angesichts der unterschiedlichen Rentenniveaus und der Lohnunterschiede in Ost und West war in den seinerzeitigen Gesprächen auch schnell geklärt, dass eine Vereinheitlichung des Rentenrechts nicht in einem Zug, s
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