Die Selbstanzeige Ratgeber Steuerstrafrecht
Wer erfolgreich eine Selbstanzeige erstattet, kann nicht bestraft werden, obwohl er eine Steuerhinterziehung begangen hat. Dieser Ratgeber beschreibt die Voraussetzungen und gibt Handlungsempfehlungen. Er wendet sich an Berater, Rechtsanwälte und Steuerbe
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Die Selbstanzeige Ratgeber Steuerstrafrecht 3. Auflage
Die Selbstanzeige
Thomas Wenzler • Markus Rübenstahl
Die Selbstanzeige Ratgeber Steuerstrafrecht 3., überarbeitete Auflage
Thomas Wenzler Köln, Deutschland
Markus Rübenstahl Rübenstahl Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Deutschland
ISBN 978-3-658-26465-9 ISBN 978-3-658-26466-6 (eBook) https://doi.org/10.1007/978-3-658-26466-6 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer Gabler © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2010, 2015, 2019 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von allgemein beschreibenden Bezeichnungen, Marken, Unternehmensnamen etc. in diesem Werk bedeutet nicht, dass diese frei durch jedermann benutzt werden dürfen. Die Berechtigung zur Benutzung unterliegt, auch ohne gesonderten Hinweis hierzu, den Regeln des Markenrechts. Die Rechte des jeweiligen Zeicheninhabers sind zu beachten. Der Verlag, die Autoren und die Herausgeber gehen davon aus, dass die Angaben und Informationen in diesem Werk zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig und korrekt sind. Weder der Verlag, noch die Autoren oder die Herausgeber übernehmen, ausdrücklich oder implizit, Gewähr für den Inhalt des Werkes, etwaige Fehler oder Äußerungen. Der Verlag bleibt im Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutionsadressen neutral. Springer Gabler ist ein Imprint der eingetragenen Gesellschaft Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH und ist ein Teil von Springer Nature. Die Anschrift der Gesellschaft ist: Abraham-Lincoln-Str. 46, 65189 Wiesbaden, Germany
Vorwort
Die Selbstanzeige nach § 371 AO ist trotz Einschränkung durch Gesetzgeber – insbesondere durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 2011 und weitere Änderungen zum 01.01.2015– und Rechtsprechung immer noch ein taugliches Mittel zur Vermeidung der Bestrafung wegen einer Steuerstraftat, wenn sie durch erfahrene, steuerstrafrechtlich spezialisierte Berater verfasst und eingereicht wird. Entsprechendes gilt für die Selbstanzeige nach § 378 Abs. 3 AO bei der Ordnungswidrigkeit der leichtfertigen Steuerverkürzung. Die Möglichkeit sich von einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung freizukaufen, hatte über Jahrzehnte hinweg kein Gegenstück bei anderen Delikten. Heute finden sich vergleichbare Regeln bei der Geldwäsche (§ 261 StGB) und im Beitragsstrafrecht (§ 266a StGB). Zwar werden die in den vergangenen Jahren aufgrund der sog. Bankenfälle und der Weißgeldstrategie ausländischer Banken erreichten Fallzahlen zukünftig nicht mehr e rreicht werden. Der Fokus kün
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